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Pfilchtpraktikum, Halbwaisenrente und Formulare

von Felix18.06.2007 | 10:18
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich studiere an einer Fachhochschule und im Wintersemester 07/08 absolviere ich ein von der Studienprüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Dazu habe ich einen Ausbildungsvertrag über 21 Wochen mit einer Firma geschlossen. Als Praktikumsentgelt erhalte ich 460 Euro. Außer BAföG habe ich sonst keine Bezüge. Muss ich das Praktikumsentgelt "anmelden"? Falls ja, welche Formulare muss ich ausfüllen? Beste Grüße, Felix

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Felix,

grundsätzlich sind Arbeitsentgelte/Ausbildungsvergütungen, unabhängig von der Höhe, dem Rentenversicherungsträger zu melden.

Dazu gibt es einen entsprechenden Vordruck mit der Bezeichnung R665. Laden Sie sich diesen unter www.deutsche-rentenversicherung.de Formulare/Rente/Waisenrente/Vordruck R665 herunter.Die darin geforderten Angaben zu Ihrer Ausbildungsvergütung muss Ihr Arbeitgeber machen und mit seiner Unterschrift bestätigen. Das ausfgefüllte Formular müssen Sie dann nur noch Ihrem Waisenrenten-Leistungsträger zusenden.

Unabhängig davon müssen Sie nachweisen, dass es sich hierbei um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt, um dem Grunde nach weiterhin Anspruch auf die Waisenrente zu haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Herr Holldorf,

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Waisen unbegrenzt zur Waisenrente hinzuverdienen. Auf Waisenrenten an über 18-jährige Kinder wird grundsätzlich deren eigenes Einkommen angerechnet.Das Einkommen wird nicht in voller Höhe auf die Hinterbliebenenrente angerchnet. Ist das anrechenbare Einkommen niedriger als ein bestimmter Freibetrag, wird die Rente nicht gekürzt.

Der Freibetrag beträgt für Waisenrenten ab dem 1.7.2007 462,35 Euro. Das nach Berücksichtigung des Freibetrages verbleibene Netto-Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

In Ihrem Fall 800,00 Euro Nettoeinkommen - 462,35 Euro Freibetrag = 337,65 Euro , davon 40 % = 135,06 Euro. Dieser Betrag würde bei der Waisenrente angerechnet.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Für die Einkommensanrechnung ist das richtig. Die Formel lautet: Bruttoentgelt minus 40% minus Freibetrag. Von dem was übrigbleibt werden 40% von der Waisenrente abgezogen.

6 Antworten

bekissam 18.06.2007 | 17:08
Der neue Freibetrag für Waisen, die eine Rente bekommen, liegt ab dem 1. Juli 2007 bei 462,35 Euro (alte Bundesländer) und 406,38 Euro (neue Bundesländer). Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, erzieltes Einkommen anzuzeigen. Wenn das gesamte neben der Waisenrente erzielte Einkommen (Bafög zählt nicht) den Betrag aber ohnehin nicht erreicht, hat es auf die Waisenrente keinen Einfluss. Es gibt noch den sog. Pauschalabzug, wonach das Bruttoeinkommen ggf. um einen pauschalen, gesetzlich festgelegten %-Satz vermindert wird und erst das verbleibende Einkommen zu 40% angerechnet wird, soweit es den Freibetrag überschreitet. Es wird also in Ihrem Fall vermutlich keine Rentenminderung erfolgen.
Felixam 19.06.2007 | 07:23
Genau zu dem Schluss bin ich auch gekommen. Aber ich weiß leider nicht, wie ich das Einkommen anzeigen soll. Vor allem, weil ich ja nur 5 Monate lang dort arbeite und danach wieder Student bin... Ich habe kein Formular gefunden, was darauf passt. Wie muss ich da vorgehen. Beste Grüße, Felix
Schadeam 19.06.2007 | 08:30
...dann machen Sie es doch einfach formlos mit einem ganz normalen Brief, auf den wird die Sachbearbeitung schon reagieren, wenn die noch Rückfragen haben.
Felixam 24.06.2007 | 13:38
Danke für die Antworten! Dieses Formular ist äußerst undurchsichtig gestaltet und formuliert. Mir ist nicht ersichtlich, was für meinen speziellen Fall (Praktikant für 21 Wochen, danach wieder ohne Einkommen) auszufüllen ist. Gibt es eine Anleitung zum Ausfüllen, die meinen speziellen Fall berücksichtigt? Beste Grüße, Felix
capLanceam 15.07.2007 | 11:20
Hallo, ich möchte mich hier auch noch mal anschließen, allerdings mit einer ähnlichen Frage. Ich überlege z.Z. einen Job anzunehmen, bei dem ich neben der Halbwaisenrente etwas 800 Euro pro Monat dazuverdienen würde. Von dieser Klausel, dass pauschal 40% abgezogen werden habe ich auch schon gelesen, auf der aktuellen Seite des Rentenbunds ist diese aber nicht mehr auffindbar. Wurde der Pauschalabzug etwa gestrichen? Für mich ist das sehr entscheidend, da mir die Rente erheblich gekürzt wird, wenn das volle Bruttoeinkommen gerechnet wird. Vielen Dank für die Hilfe. Dennis Holldorf
capLanceam 16.07.2007 | 12:54
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine sache ist mir noch nicht ganz schlüssig: Ich habe an vielen Stellen gelesen, dass zunächst vom Bruttoeinkommen, dass bei mir voraussichtlich 800 Euro betragen würde zunächst 40% für Sozialabgaben pauschal abgezogen werden. Ist das nicht mehr der Fall bei Halbwaisenrenten? Ich muss zumindest 9,75% Rentenabgaben leisten. Diese müssten ja mindestens abgezogen werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Dennis Holldorf
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