Hallo Felix,
grundsätzlich sind Arbeitsentgelte/Ausbildungsvergütungen, unabhängig von der Höhe, dem Rentenversicherungsträger zu melden.
Dazu gibt es einen entsprechenden Vordruck mit der Bezeichnung R665. Laden Sie sich diesen unter www.deutsche-rentenversicherung.de Formulare/Rente/Waisenrente/Vordruck R665 herunter.Die darin geforderten Angaben zu Ihrer Ausbildungsvergütung muss Ihr Arbeitgeber machen und mit seiner Unterschrift bestätigen. Das ausfgefüllte Formular müssen Sie dann nur noch Ihrem Waisenrenten-Leistungsträger zusenden.
Unabhängig davon müssen Sie nachweisen, dass es sich hierbei um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt, um dem Grunde nach weiterhin Anspruch auf die Waisenrente zu haben.