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Experten-Antwort

Pflege

von Schäfer03.06.2021 | 10:31
91 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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24.03.2018, 10:14 von Schäfer Hallo, meine Frau kann im nächsten Jahr in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Meine Frau pflegt unsere Tochter, bekommt dafür Jahr für Jahr Rentenbeitragszahlung von der Pflegekasse. Habe jetzt gehört, dass die Pflegekassen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenbeiträge zahlt. Somit müsste sich die Rente meiner Frau beim Erreichen der Regelaltersrente erhöhen. Habe ich das richtig verstanden oder muss meine Frau eine andere Form Rente (Teilrente Flexrente) beantragen? 26.03.2018, 09:11 Experten-Antwort Hallo die Damen und Herren, vielen Dank für die Unterstützung aller Forenteilnehmer. Hier sind z.B. alle wesentlichen Antworten bereits gegeben worden. Bis zur Regelaltersgrenze gibt´s (ohne weiteres zutun) weiterhin Beiträge/Gutschriften über die Pflegekasse (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus). Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es diese Pflegekassenbeiträge nur noch wenn eine Teilrente (99% ist eine Teilrente) bezogen wird. Diese weiteren Beiträge werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben (für die dann entrichteten Beiträge des vorangegangenen Jahres). Also jährlich zum 01.07. ein weiteres Rentenplus. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier geht es zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherun Servus Dieses war meine anfrage 2018 mit der Antwort vom Experten Was habe ich jetzt falsch gemacht oder auch flach verstanden? Meine Frau ist seit dem 01.04.2019 in Altersrente für besonders langjährig Versicherte Habe zum 01.07.2021 eine Teilrente von 99% beantragt. Sie wurde mir auch so bewilligt. Allerdings werden die seit dem 01.04.2019 bis 30.06.2021 erbrachten Rentenbeiträge nicht zum 01.07.2021 anerkannt. Sie werden erst zum 01.07.2022 eingerechnet. Der Renten Experte hatte mir damals geschrieben (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus) siehe oben. Was ist nun richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schäfer,

aus meiner Sicht haben Sie keinen Fehler gemacht und auch nichts falsch verstanden. Die Antwort des damaligen Experten ist zutreffend.

Warum die Zeiten der Pflege bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht berücksichtigt werden, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschließend beurteilen. Möglicherweise verzögert sich die Anrechnung lediglich, weil die entsprechenden Entgeltmeldungen der Pflegekasse noch nicht (alle) vorliegen - erst dann kann nämlich eine Neuberechnung der Rentenhöhe (ggf. auch rückwirkend) erfolgen.

Um Gewissheit über die Gründe der fehlenden/verzögerten Berücksichtigung der Pflegezeiten zu erhalten, kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schäferam 03.06.2021 | 10:34
Habe ich jetzt gesehen meine Ausführung ist sehr unübersichtlich werde es noch mal versuchen.
Schäferam 03.06.2021 | 10:40
Servus (siehe unten ) Dieses war meine Anfrage 2018 mit der Antwort vom Experten Was habe ich jetzt falsch gemacht oder auch flach verstanden? Meine Frau ist seit dem 01.04.2019 in Altersrente für besonders langjährig Versicherte Habe zum 01.07.2021 eine Teilrente von 99% beantragt. Sie wurde mir auch so bewilligt. Allerdings werden die seit dem 01.04.2019 bis 30.06.2021 erbrachten Rentenbeiträge nicht zum 01.07.2021 anerkannt. Sie werden erst zum 01.07.2022 eingerechnet. Der Renten Experte hatte mir damals geschrieben (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus) siehe unten. Was ist nun richtig? 24.03.2018, 10:14 von Schäfer Hallo, meine Frau kann im nächsten Jahr in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Meine Frau pflegt unsere Tochter, bekommt dafür Jahr für Jahr Rentenbeitragszahlung von der Pflegekasse. Habe jetzt gehört, dass die Pflegekassen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenbeiträge zahlt. Somit müsste sich die Rente meiner Frau beim Erreichen der Regelaltersrente erhöhen. Habe ich das richtig verstanden oder muss meine Frau eine andere Form Rente (Teilrente Flexrente) beantragen? 26.03.2018, 09:11 Experten-Antwort Hallo die Damen und Herren, vielen Dank für die Unterstützung aller Forenteilnehmer. Hier sind z.B. alle wesentlichen Antworten bereits gegeben worden. Bis zur Regelaltersgrenze gibt´s (ohne weiteres zutun) weiterhin Beiträge/Gutschriften über die Pflegekasse (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus). Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es diese Pflegekassenbeiträge nur noch wenn eine Teilrente (99% ist eine Teilrente) bezogen wird. Diese weiteren Beiträge werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben (für die dann entrichteten Beiträge des vorangegangenen Jahres). Also jährlich zum 01.07. ein weiteres Rentenplus.
Schäferam 03.06.2021 | 12:55
Servus noch mal Vielen dank für ihre schnelle Antwort, werde so wie sie mir es vorgeschlagen haben vorgehen.
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