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Experten-Antwort

Pflege, Anrechnung Wartezeit

von Michael21.01.2020 | 12:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, teilen sich mehrere Personen die Pflege eines Pflegebedürftigen, und erfüllen die Voraussetzungen für die Rentenversicherung, wird der Rentenbeitrag aufgeteilt, doch wie sieht es mit der Anrechnung zur Wartezeit aus? Bekommt jede Pflegeperson für sich den Bemessungszeitraum vollständig als Wartezeit angerechnet, oder nur anteilsmäßig? Und wie sieht es aus, wenn eine Pflegeperson zusätzlich in einem Minijob mit befreiter Versicherungspflicht arbeitet? Werden dann in so einem Minijob weiterhin auf 1 Jahr Erwerbstätigkeit nur 4 Monate Wartezeit angerechnet, oder wird dann auch Wartezeitanrechnung durch die Pflege erworben? Der Hintergrund meiner Fragen ist, dass verschiedene Altersrenten bestimmte Wartezeiten erfordern. MfG Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, dann werden für jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und Wartezeitmonate angerechnet.

Aus Zeiten eines von der Versicherungspflicht befreiten Minijobs, die mit Pflichtbeiträgen auf Grund einer Pflegetätigkeit zusammentreffen, werden keine Wartezeitmonate berechnet. Es werden vielmehr nur die Wartezeitmonate aus der Pflegetätigkeit angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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