Hallo Michael,
wenn sich mehrere Personen die Pflege teilen, dann werden für jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und Wartezeitmonate angerechnet.
Aus Zeiten eines von der Versicherungspflicht befreiten Minijobs, die mit Pflichtbeiträgen auf Grund einer Pflegetätigkeit zusammentreffen, werden keine Wartezeitmonate berechnet. Es werden vielmehr nur die Wartezeitmonate aus der Pflegetätigkeit angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung