Pflege bei voller EMR

von
B12Kult

Hallo und Guten Tag,
Habe von der Krankenkasse meiner Mutter einen Antrag bekommen was die Zahlung von Altersrentenbeiträgen seitens der Krankenkasse auf mein Rentenkonto angeht wenn ich meine Mutter teilweise Pflege.
Beisst sich das nicht mit meiner (begrenzten) vollen Erwerbsminderungsrente ?
Sollte ich dieses in Anspruch nehmen oder auf dem Antrag "nach meiner Einschätzung besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung"
ankreuzen ?
Die Krankenkasse konnte mir da auch nicht weiterhelfen, da sie auch nicht weiss wie sich das bei einer (vollen) EMR (auf Zeit) verhält.......
Danke für die (Experten) Antwort.

von
Corletto

Sie sollten das in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Ihre spätere Altersrente wird nicht unerheblich durch diese Beiträge steigen !

Und mit ihrer EM-Rente auf Zeit hat dies nun wirklich nichts aber auch gar nichts zu tun ( ist also nicht EM-Renten schädlich oder wird verrechnet ) !

Zitiere aus einem Beitrag hier im Forum :

Der Rentenanspruch richtet sich nach Pflegeumfang
Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich nach der Pflegestufe und nach dem zeitlichen Pflegeumfang. Je mehr Einsatz nötig ist, desto mehr Beiträge fließen.

Ein Jahr Pflege bringt je nach Pflegestufe seit dem 1. Juli zwischen 7,02 Euro und 21,06 Euro Monatsrente für Pflegende in den alten Bundesländern, zwischen 6,17 Euro und 18,50 Euro Rente für Pflegepersonen in Ostdeutschland.

Weitere Informationen zur Rente für Pflegepersonen sowie eine kostenlose Broschüre sind bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de erhältlich.

von
Wolfgang

> Ihre spätere Altersrente wird nicht unerheblich durch diese Beiträge steigen !

Eine (erhebliche) Steigerung ist kaum zu erwarten, da diese Pflichtbeiträge vermutlich vor dem 60. Lbj. liegen und daher mit der bei der EM-Rente bewerteten Zurechnungszeit konkurrieren. Bei der Altersrente wird lediglich der bessere Wert dieser zeitgleichen Zeiten gerechnet. Ist der pauschale Wert aus der Zurechnungszeit höher, sind die Pflegebeiträge bedeutungslos ...sie schaden aber auch nicht :-)

Gruß
w.

von
Corletto

Stimmt natürlich das die Zurechnungszeit gegen gerechnet wird.
Bei einer relativ geringen EM-Rente ( ca.700/800 Euro ) und Pflegstufe III würde ich aber den zusätzlichen " Ertrag " durch die Pflege nicht unterschätzen.

Ist jedoch die EM-Rente heute schion relativ hoch ( Beispiel 1200 / 1300 Euro ) wird sich auch eine langjährige Pflege nicht so stark auswirken, da ja dann schon ein recht hoher Zurechnungsfaktor zugrunde gelegt wurde.

Hatte aber hier mal gelesen das jemand BEIDE Elternteile jeweils in Pflegestufe III über Jahre gepflegt hatte.

Das wären dann pro Jahr der Pflege immerhin ca. 42,12 Euro
mehr Altersrente. Ich glaube kaum das jemand einen so hohen Zurechnungsfaktor ( wären dann ja ca. grob im Kopf gerechnet 1,6 EP ) hat.

Hier würde auch bei Berücksichtigung der Zurechnungszeit sicher ein schöner Betrag an mehr Altersrente raus kommen ( wobei es sicher sehr selten sein wird, das Vater und Mutter
gleichzeitig in Stufe III gepflegt werden müssen )

Außerdem kommt es natürlich auch darauf an wie viele Jahre die Pflege erfolgt.

Aber gerade bei Frauen/Männern die nur eine sehr geringe Rente zu erwarten hätten, wirkt sich dieser Pflegebeitrag durchaus auf die spätere Altersrente aus.

von
Agnes

Hallo Coletto,

>>> Hatte aber hier mal gelesen das jemand BEIDE Elternteile jeweils in Pflegestufe III über Jahre gepflegt hatte <<<

Wir hatten hier im Forum tatsächlich einen Fall, in dem durch Pflegezeiten sogar die Beitragsbemessungsgrenze überschritten war (zusammen mit Midijob)
Konnte keiner glauben aber wahr.

Agnes

von
B12Kult

so,
dann füge ich mal dazu das ich keinerlei Zuverdienst habe und meine Mutter nur nebenbei Pflege (Mittagessen, Kaffee und Abendbrot bereiten und etwas Haushalt)da ich Aufgrund der EMR bzw.Aufgrund der Erkrankung sowieso die meisste Zeit zu Hause bin,
die Hauptsache erledigt die Sozialstation !
Ich bedanke mich für die Antworten,
ABER ich brauche eine Verlässliche, also dann eine vom EXPERTEN welche ich mir dann auch Speichern werde.
Ich habe keine Lust durch meine Gutmütigkeit und mein Nichtwissen im Nachhinein irgendwelche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen !
Daher ist eine Verbindliche Antwort erforderlich !
Bei diesen vielen Anträgen steigt ja kaum noch jemand durch und ein falsches Kreuz mit Unterschrift kann später böse Folgen haben !!
Oder nicht das später gesagt wird : Wenn sie Pflegen können, brauchen sie ja auch keine EMR mehr etc...
Also bitte nicht böse sein, ich brauche hier eine VERBINDLICHE Antwort vom Experten.
Danke für ihr-euer Verständnis !

von
Rosanna

Also - auch wenn ich kein Experte der DRV, sondern "nur" eine Mitarbeiterin bin, kann ich Ihnen versichern, dass die bisherigen Beiträge vollkommen richtig sind.

Was mich aber stutzig macht - deswegen schreibe ich auch noch was dazu - ist die Tatsache, dass Sie Ihrer Mutter "nur nebenbei, quasi im Haushalt und beim Essenzubereiten" helfen".

Wenn dies tatsächlich nur in diesem Umfang geschieht, dürften Sie keine Pflegeperson im Sinne des Pflegegesetzes sein. Denn genau diese Tätigkeiten gehören NICHT zur Pflege. Wenn die übrigen Dinge wie Körperhygiene, med. Versorgung etc. von einer Pflegestation erledigt werden, gibt es normalerweise kein Pflegegeld für ein im Haushalt lebendes Kind/Verwandten.

Es sei denn, es werden bei der Einstufung in eine Pflegestufe bzw. im Antrag des Pflegenden "falsche" Angaben gemacht. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber meiner Einschätzung nach haben Sie eigentlich gar keinen Anspruch auf das versicherte Pflegegeld.

Für die EM-Rente ist eine Pflege auf jeden Fall nicht rentenschädlich.

MfG Rosanna.

von
Corletto

@B12Kult
Selbst wenn Sie hier von einem Experten eine Antwort erhalten, wäre diese NICHT rechtsverbindlich und nützt Ihnen demzurfolge rein gar nichts !

Die " Experten " hier schreiben wie die User anonym und darum nützt Ihnen hier eine Antwort nichts und ist schon mal gar nicht verbindlich.

Da wäre es doch besser sie schreiben die RV per Brief an und bitten um briefliche Antwort zu Ihrer Frage.

Dann hätten Sie die " verbindliche " Antwort die sie haben wollen.

von
Chris

Zitat:
Wenn dies tatsächlich nur in diesem Umfang geschieht, dürften Sie keine Pflegeperson im Sinne des Pflegegesetzes sein. Denn genau diese Tätigkeiten gehören NICHT zur Pflege. Wenn die übrigen Dinge wie Körperhygiene, med. Versorgung etc. von einer Pflegestation erledigt werden, gibt es normalerweise kein Pflegegeld für ein im Haushalt lebendes Kind/Verwandten.
-------------------------
Stimmt so nicht. Wenn die Pflege 14 Stunden in der Woche beträgt, so kann daneben auch noch ein Pflegedienst tätig sein. Die 14 Stunden können auch durch hauswirtschaftliche Versorgung/Hilfe bei Mobilität usw. erreicht werden.

von
Corletto

Cris hat mit seinem Beitrag völlig recht. 14 Std. pro Woche reichen aus ( der amb. Pflegedienst zusätzlich spielt überhaupt keine Rolle ! )

Außerdem hat ja die KK selbst den Antrag wegen der Beiträge zur Pflegeversicherung geschickt , sie können daher sicher sein , das dann vorher genauestens von der Krankenkasse geprüft wurde, ob der Themenersteller eine Pflegeperson im Sinne des Pflegesetztes ist !

Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentner könne neben ihrer Rente sehr wohl eine Pflegetätigkeit ausüben.
Entgelt, das eine Pflegeperson vom Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt., ist kein schädlicher Hinzuverdienst.
Das Pflegegeld beträgt ab 01.07.2008 je Kalendermonat in der Stufe I 215,00 Euro, in der Stufe II 420,00 Euro und in der Stufe III 675,00 Euro.
Entgelte auf Grund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit erhöhen evtl. die spätere Regelaltersrente.
Sobald Sie als Pflegeperson von der Pflegekasse anerkannt wurden, sind die Voraussetzungen dafür erfüllt.

von
B12Kult

Danke für die Antwort "Experte".
Ich bekomme dafür kein Entgeld, ist erstens meine Mutter, und zweitens geht das gezahlte Geld der Pflegekasse
und einiges darüber hinaus, für die Sozialstation drauf.
Wenn ich es nun richtig verstanden habe,
Antrag ausfüllen und Rentenpunkte sammeln.
Danke.

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