Hallo , ich helfe ehrenamtlich meiner Mutter die eine Pflegestufe hat tgl. Ungefähr zwei Std. , nun hat mir die Krankenkasse geschrieben das Sie für mich in die Rentenkasse einzahlt -und zwar als würde ich 669 monatlich bekommen -die ich aber nicht bekomme. Die Krankenkasse meint das wäre üblich für pflegende Angehörige . wird das auf meine EU Rente Als Einkommen berechnet , oder wird das nicht auf mein Einkommen angerechnet-da ich ja auch nichts bekomme und das Ehrenamtlich mache.
Mit freundlichen Grüßen Claudia
09.10.2019, 21:34
von
Claudia
10.10.2019, 05:41
von
Berater
Keine Sorge! Pflegezeiten werden nicht als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente betrachtet.
10.10.2019, 08:32
von
oder so
Stimmt; hier zu finden:
§ 96a SGB VI (Auszug):
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(2) Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Nicht als Hinzuverdienst gilt das Entgelt,
1. das eine Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 des Elften Buches nicht übersteigt, oder
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