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Experten-Antwort

Pflege eines Familienangehörigen und Erwebsminderungsrente

von Ralf06.01.2020 | 20:18
117 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau pflegt unseren gemeinsamen Sohn, welcher Pflegegrad 5 hat. Um die Pflege sicherstellen zu können darf Sie nicht mehr als 25 Std./Woche arbeiten. Bis vor einem Jahr arbeitete Sie 20 Std./Woche.Nun ist Sie seit 02/19 krankgeschrieben und hat mehrere Operationen im Handgelenk hinter sich. An eine Arbeitsaufnahme ist nicht zu denken, zusätzlich ist ja auch noch die Pflege zu gewährleisten. Ist in einer solchen Situation eine Rente wegen Erwerbsminderung möglich? Muss Sie diese Regel, Reha vor Rente einhalten wenn eine andere Pflegeperson für unseren Sohn nicht verfügbar ist? Gibt es für solche Fälle die Möglichkeit einer ambulanten Reha? Ich selbst kann die Pflege nicht in dem erforderlichen Umfang leisten, da ich im Schichtrythmus der Bahn arbeite.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung müssen die versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dies prüft der Rentenversicherungsträger anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er auch weitere Gutachten an. Weiterhin gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Ob von diesem Grundsatz abgewichen oder ob eine Rehabilitationsmaßnahme ambulant durchgeführt werden kann, entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger. Die Ausübung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit steht einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen.

Ob Ihre Frau alle Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Dieser kann bei einer Beratungsstelle gestellt werden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W°lfgangam 06.01.2020 | 21:17
Hallo Ralf, bezüglich EM-Rente und paralleler Pflegetätigkeit/'darf man das', finden Sie in diesem Beitrag weiterführende Informationen ( = ja, das ist zulässig). https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/pflege-e… Gruß w.
Vorbeiam 07.01.2020 | 05:46
Ist in einer solchen Situation eine Rente wegen Erwerbsminderung möglich?
Hallo Ralf, bezüglich EM-Rente und paralleler Pflegetätigkeit/'darf man das', finden Sie in diesem Beitrag weiterführende Informationen ( = ja, das ist zulässig). https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/pflege-e… Gruß w.
Antwort komplett an der Fragestellung vorbei! Du solltest in Rente gehen und nicht weiter sinnlose Antworten geben!
KuKam 07.01.2020 | 05:58
Ihre Fragestellung, bzw. Ihre Probleme sind so individuell, dass diese sich in einem Forum nicht klären lassen. Prinzipiell ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente immer möglich. Das Ergebnis dieses Antrags und welche Schritte bis zu einer Entscheidung gegangen werden müssen, hängt immer von den Erkrankungen und den individuellen Einschränkungen ab. Genauso sollten Sie von dem Grundsatz "Reha vor Rente" ausgehen. Die Pflegesituation, bzw. das Argument das keine Pflegeperson für diesen Zeitraum verfügbar wäre, würde nicht wirklich etwas verhindern. Für solche Situationen wurde die Verhinderungspflege geschaffen, welche in solchen Fällen dann eher zum tragen kommen würde. Ich würde Ihnen empfehlen sich bei einem Sozialverband wie dem VdK, oder SoVD Beratung und Hilfe zu holen.
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