Hallo Ralf,
für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung müssen die versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Dies prüft der Rentenversicherungsträger anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er auch weitere Gutachten an. Weiterhin gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Ob von diesem Grundsatz abgewichen oder ob eine Rehabilitationsmaßnahme ambulant durchgeführt werden kann, entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger. Die Ausübung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit steht einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen.
Ob Ihre Frau alle Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Dieser kann bei einer Beratungsstelle gestellt werden. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung