Da Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU (= Österreich) haben, sind Sie in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie Ihre Mutter in Österreich pflegen und diese Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung hat. Ob ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, entscheidet die zuständige deutsche Pflegekasse.
Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich bis zum Beginn der deutschen Altersvollrente noch deutsche Zeiten erwerben können. Zwar sind Sie eigentlich als Bezieherin einer österreichischen Altersvollrente in der deutschen Rentenversicherung versicherungsfrei. Allerdings können Sie auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Dies müssten Sie dann ggf. der deutschen Pflegekasse mitteilen.