Ich pflege meine Schwiegermutter in Stufe 1 , arbeite 24 Std-Woche. Habe ich davon Anspruch auf betreff EGP? Wenn ja? wie gehe ich vor? wo stelle ich einen Antrag? Danke für Auskunft
Hallo Silgrid,
Antrag bei der Krankenkasse stellen.
Tatsächlich geleistete Stunden spielen meist keine Rolle.
Med. Dienst stellt den Pflegebedarf bei der Einstufung fest. Siehe im Bescheid zur Pflegeeinstufung - sollte dort vermerkt sein.
Kommen aber meist nur auf 13,99 Stunden für den Pflegeaufwand und somit gibt es nichts.
Erst ab 14 Std zahlt die KK Beitäge an die RV und es gibt Rentenpunkte.
Wenn der Aufwand bei mehr als 13,99 Std liegt Einspruch erheben - wird aber sehr wahrscheinlich abgeleht. Dann könnte nur noch eine Klage helfen. Erfolgsaussicht . . .