Ich Pflege jemand, das ist aber kein Angehöriger, 10 h die Woche
Bekomme ich dafür trotz Ewerbsminderungsrente rentenpunkte?
Oder geht das nur bei Angehörigen?
Hallo Sina,
um über die Pflegekasse einer zupflegenden Personrentenversichert zu werden, muss diese Person kein Angehöriger sein.
Sie könnten also zB auch die pflegebedürftige Nachbarin/den pflegebedürftigen Nachbarn pflegen und würen über die jeweilige Pflekasse Rentenpunkte bekommen können.
Es sind jedoch weitere Voraussetzung an die Rentenpflicht wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege geknüpft (zB zeitl. Mindestumfang, Pflegeleistungen für die zu pflegende Person und nicht mehr als 30 Std./Woche eigene Berufstätigkeit).
Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html
HINWEIS: Setzen Sie die Pflegekasse über Ihre Pflege in Kenntnis. Die Pflegekasse wird Ihnen dann einen Fragebogen zukommen lassen und (von Amts wegen) prüfen, ob für Sie Rentenbeiträge zu zahlen sind.