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Experten-Antwort

Pflege von Angehörigen

von Fragetante11.02.2020 | 21:04
102 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich zahle freiwillige Beiträge in die gestzliche Rentenversicherung(Höchstbetrag)um meine zukünftige Rente zu erhöhen und die 35 Jahre Wartezeit voll zu bekommen. Wie sieht es damit aus, wenn ich ab demnächst meine Mutter (Pflegegrad 2) pflege und dafür Rentenpunkte aus dieser Pflegeversicherung bekomme . Kann ich weiter freiwillige Beiträge zahlen ? In welcher Höhe ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragetante,

wir schließen uns der Antwort von W°lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 11.02.2020 | 23:45
Hallo Fragetante, sobald Sie wieder pflichtversichert sind, aufgrund der Pflegetätigkeit, ist eine parallele freiwillige Versicherung nicht möglich. *) Statt den möglichen Höchstbeiträgen aus der freiwilligen Versicherung (rd. 68 EUR Monatsrente bei aktuell rd. 15.500 EUR frei. Jahresbeitrag) würde Ihr Rentenanspruch aus den Pflichtbeiträgen für Pflegetätigkeit auf unter 30 EUR/Jahr (bei max. Pflegegrad 5) sinken ...Pflegegrad 2 = 8 EUR/Jahr. Sie sollten sich daher überlegen, ob Sie weiterhin mit freiwilligen (Höchst)Beiträgen Ihren Rentenanspruch toppen wollen (ohne sich als Pflegetätige 'anzumelden'), oder - ohne Kapitaleinsatz - den kleinen Rentenzuwachs aus einer Pflegetätigkeit mit 'echten' Pflichtbeiträgen mitnehmen wollen <- der mal wichtig sein könnte, wenn es um zeitnahe EM-Rente geht. *) alternativ bietet sich – sofern Alter 50 erreicht – auch die Zahlung von Ausgleichsbeträgen bei aktuell erwarteter Rentenminderung ab 63 an ...da können Sie noch mal so richtig Kapital einsetzen/die Rente 'aufstocken'. Tipp: Info vor Ort einholen, ganz speziell auf Ihre Situation. Gruß w.
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