Hallo Heike,
über die Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson entscheidet die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Dafür ist ein entsprechender Antrag bei der Pflegeversicherung und die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen notwendig. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die zuständige Pflegekasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung