Habe nach der Adoption 2007(erfolgte mit 7 Jahren) meine Adoptiv-Tochter gepflegt. Diese hatte ebenfalls rückwirkend einen Schwerbehindertenausweis mit H und 80% Schwerbehinderung. Möchte jetzt nachträglich die Rentenpunkte erhalten. Einen Pflegegrad hatte sie damals nicht. Was kann ich tun?
Gruss lenalisa
Die Beiträge werden von der zuständigen Pflegekasse Ihrer (damaligen) Krankenkasse gezahlt. Demnach müssen Sie sich mit Ihrem Anliegen dorthin wenden.
Wenn kein Pflegegrad vorgelegen hat, können natürlich aber auch keine Beiträge für eine Pflege gezahlt werden...
Einzige Chance die Beiträge für Pflege rückwirkend zu erhalten, ist es den Pflegegrad rückwirkend im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu bekommen. Hier gehen aber maximal 4 Jahre rückwirkend und es ist ein sehr sehr schwieriges Unterfangen.
Ansonsten jetzt einen Pflegeantrag stellen und bei Bewilligung die Beiträge für die Zukunft bekommen.
Das rückwirkend zu erhalten dürfte schier unmöglich sein.
Wahrscheinlich wurde "schlicht und einfach" kein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt.
Dass das durch eine falsche Beratung erfolgte (und nicht einfach aus Nachlässigkeit) wird kaum zu beweisen sein.
Aber das wäre eh mit der Pflegekasse und nicht mit der DRV zu diskutieren.
Schönen Tag noch (und im Zusammenhang mit der anderen gestellten Frage ist doch eher wahrscheinlich dass Sie sich nicht genau genug informiert haben.....und Fehler nich bei sich selbst suchen)
Hallo lenalisa,
ob Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflege Ihrer Adoptivtochter geleistet werden können, müssen Sie über Ihre Pflegekasse klären.
Bei Ihrer Rente können evtl. zusätzlich Entgeltpunkte für die Pflege Ihrer Adoptivtochter bis zu deren 18. Lebensjahres ermittelt werden. Damit Ihr Rentenversicherungsträger dies prüfen kann, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung