Hallo, Anita,
in der laufenden EM-Rente können die nach dem Leistungsfall dieser Rente gezahlten Beiträge überhaupt nicht berücksichtigt werden. Erst wenn ein neuer Leistungsfall (z.B. für eine Altersrente) eintritt, fließen sie in die Berechnung dieser "neuen" Rente ein.
Beiträge für Pflegezeiten werden nur während der Pflegetätigkeit gezahlt. Endet die Pflege (z.B. durch den Tod des Pflegebedürftigen oder durch Wechsel in der Person des Pflegenden), so enden auch die Pflegezeiten. Bereits gezahlte Beiträge für die Pflege eines Pflegebedürftigen verbleiben aber natürlich im Versicherungskonto.
Inwieweit sich die Pflegebeiträge rentensteigernd auf eine spätere Altersrente auswirken, kann pauschal nicht gesagt werden.