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Experten-Antwort

Pflegebeiträge und EM-Rente

von Anita20.03.2016 | 10:15
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56jähriger EM-Rentner pflegt seinen Vater Pflegestufe III seit 1 Jahr. Frage: - wann wirken sich die Pflegebeiträge zur RV aus? - erst wenn das 60.LJ vollendet ist? - was passiert mit den gezahlen RV-Beiträgen, wenn der Vater vorm 60. LJ des EM-Rentners verstirbt? - inwieweit erhöht sich die A-Rente für Schwerbehinderte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anita,

in der laufenden EM-Rente können die nach dem Leistungsfall dieser Rente gezahlten Beiträge überhaupt nicht berücksichtigt werden. Erst wenn ein neuer Leistungsfall (z.B. für eine Altersrente) eintritt, fließen sie in die Berechnung dieser "neuen" Rente ein.

Beiträge für Pflegezeiten werden nur während der Pflegetätigkeit gezahlt. Endet die Pflege (z.B. durch den Tod des Pflegebedürftigen oder durch Wechsel in der Person des Pflegenden), so enden auch die Pflegezeiten. Bereits gezahlte Beiträge für die Pflege eines Pflegebedürftigen verbleiben aber natürlich im Versicherungskonto.

Inwieweit sich die Pflegebeiträge rentensteigernd auf eine spätere Altersrente auswirken, kann pauschal nicht gesagt werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 20.03.2016 | 14:09
Hallo Anita, > - wann wirken sich die Pflegebeiträge zur RV aus? - erst wenn das 60.LJ vollendet ist? da bis 60 eine bewertete Zurechnungszeit (ZZ) in der Rente enthalten ist, wirken sich 'neue' Zeiten grundsätzlich erst danach auf die künftige Altersrente aus – auf die laufende EM-Rente sowieso nicht. > - was passiert mit den gezahlen RV-Beiträgen, wenn der Vater vorm 60. LJ des EM-Rentners verstirbt? Welche Beiträge? Die sind zur Finanzierung aller laufenden Renten bestimmt, die Rente ist kein Sparbuch. Rentenansprüche entstehen aus den eigenen Versicherungszeiten, denen Werte zugeordnet werden ...also muss ich als Rentner den eigenen Rentenfall, bzw. einen späteren, erleben, um von den künftigen Beitragszahlern meine Rente finanziert zu bekommen/aus deren Beiträgen. > - inwieweit erhöht sich die A-Rente für Schwerbehinderte? Grundsätzlich erst mit 'neuen' Zeiten nach der ZZ. Läuft die Pflegetätigkeit dann immer noch weiter, sollte er sich 3 Probeberechnungen geben lassen _mit_ fiktiver Pflegetätigkeit bis Rentenbeginn. Die 1. zum frühestmöglichen Rentenbeginn, die 2. zum Beginn der abschlagsfreien Altersrente (keine Abschläge gelten aber nur für die Zeiten nach der Rentenbezugszeit) und die 3. zum Beginn der Regelaltersrente. Ist die Pflegetätigkeit vor frühestem AR-Beginn beendet, lässt er die EM-Rente dann gleich in AR 'umwandeln'. Gruß w.
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