Ich verweise auf den Beitrag von Aha und darauf, dass es die Pflegkassen erst seit der Einführung der Pflegeversicherung am 01.01.1995 gibt.
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Ich verweise auf den Beitrag von Aha und darauf, dass es die Pflegkassen erst seit der Einführung der Pflegeversicherung am 01.01.1995 gibt.
Mein Beitrag enthält den Verweis auf den vorherigen von User Aha.
Darin steht (wenn auch kurz zusammengefasst). Dass die Pflegeberücksichtigungszeiten keine Beitragszeiten sind und daher keine Beitragszahlungen erfolgten, was zur Folge hat, dass in Bezug auf etwaige Erstattungen durch die Pflegekasse keine festen Beträge festgestellt werden können und eine Erstattung (auch aus diesem Grunde) von der Pflegekasse (die es zudem bis 12/1994 noch gar nicht gab) nicht erfolgte. Weiterhin fällt die Höhe dieser Berücksichtigungszeiten individuell unterschiedlich aus, so dass die Rentenversicherungskonto auch keine festen Werte ermitteln kann, um Erstattungen speziell für diese Zeiten zu beziffern.
Berücksichtigungszeiten werden als sogenannte "versicherungsfremde" Leistungen (da eben der Berücksichtung dieser Zeit keine vorherige direkte Beitragszahlung gegenübersteht) von der gesetzl. Rentenversicherung und somit auch indirekt über den Beitragszuschuss vom Bund getragen.
Zusammenfassend gesehen ist die Antwort auf Aha, auf die ich verwiesen habe, richtig.
Mit meinem gestrigen Beitrag wollte ich mit der Ergänzung, dass es die Pflegekassen erst seit dem 01.01.1995 gibt, vermitteln, dass eine Erstattung von der Pflegekasse an die Rentenversicherung (und dahin zielte ja die Fragestellung) zumindest bis zum 31.12.1994 nicht möglich war.
Hallo Fidus,
nein, die seinerzeit bis 31.03.1995 gewährten BÜZ wurden/werden nicht aus dem Topf der damals neu geschaffenen Pflegekasse (Krankenkassen) bezahlt. Auch der an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlte Bundeszuschuss steht nicht im Zusammenhang mit den Mitteln/Geldern der neu geschaffenen Pflegekassen.
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