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Pflegeberücksichtigungszeiten BÜZ

von Fidus02.07.2009 | 13:38
1798 Ansichten
8 Antworten

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Guten tag, Kann mir jemand Aufklärung darüber geben, ob - Pflegebrücksichtigungszeiten BÜZ Gelder aus den Mitteln bzw. dem Topf der Pflegekassen (1992-31.03.1995) stammen? Oder, da es sich um Rentenversicherungs- anrechnungszeiten sind, ausschließlich Rentenversicherungs-Bund GELDER? Vielen Dank. Gruß

Antworten der Moderation

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4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf den Beitrag von Aha und darauf, dass es die Pflegkassen erst seit der Einführung der Pflegeversicherung am 01.01.1995 gibt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mein Beitrag enthält den Verweis auf den vorherigen von User Aha.

Darin steht (wenn auch kurz zusammengefasst). Dass die Pflegeberücksichtigungszeiten keine Beitragszeiten sind und daher keine Beitragszahlungen erfolgten, was zur Folge hat, dass in Bezug auf etwaige Erstattungen durch die Pflegekasse keine festen Beträge festgestellt werden können und eine Erstattung (auch aus diesem Grunde) von der Pflegekasse (die es zudem bis 12/1994 noch gar nicht gab) nicht erfolgte. Weiterhin fällt die Höhe dieser Berücksichtigungszeiten individuell unterschiedlich aus, so dass die Rentenversicherungskonto auch keine festen Werte ermitteln kann, um Erstattungen speziell für diese Zeiten zu beziffern.

Berücksichtigungszeiten werden als sogenannte "versicherungsfremde" Leistungen (da eben der Berücksichtung dieser Zeit keine vorherige direkte Beitragszahlung gegenübersteht) von der gesetzl. Rentenversicherung und somit auch indirekt über den Beitragszuschuss vom Bund getragen.

Zusammenfassend gesehen ist die Antwort auf Aha, auf die ich verwiesen habe, richtig.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Mit meinem gestrigen Beitrag wollte ich mit der Ergänzung, dass es die Pflegekassen erst seit dem 01.01.1995 gibt, vermitteln, dass eine Erstattung von der Pflegekasse an die Rentenversicherung (und dahin zielte ja die Fragestellung) zumindest bis zum 31.12.1994 nicht möglich war.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo Fidus,

nein, die seinerzeit bis 31.03.1995 gewährten BÜZ wurden/werden nicht aus dem Topf der damals neu geschaffenen Pflegekasse (Krankenkassen) bezahlt. Auch der an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlte Bundeszuschuss steht nicht im Zusammenhang mit den Mitteln/Geldern der neu geschaffenen Pflegekassen.

4 Antworten

Ahaam 02.07.2009 | 14:18
Pflege-BÜZ sind KEINE Beitragszeiten, d.h. es ist damals nichts in die Rentenkasse geflossen - die Bewertung richtet sich, grob gesagt, nach dem Wert Ihres Rentenkontos und wird damit (indirekt) aus den Einnahmen der RV bedient (2/3 Beiträge, 1/3 Bundeszuschuss) - wie auch heute noch die Kinder-BÜZ.
Ahaam 02.07.2009 | 15:00
Danke für die Blumen ;-) Dennoch gab es gem. § 249b SGB VI für die von @Fidus genannte Zeit möglicherweise Pflege-BÜZ! Verhängnisvoll war und ist dabei nur die Antrags-Ausschluss-Frist im letzten Satz, welche Pflegende oftmals um einen vorzeitigen Anspruch auf die eigene Rente (z.B. langjährig Vers.) gebracht hat!
Wolfgangam 02.07.2009 | 23:25
...dem Experten gebührt dafür ein Kaktus ;-) Wenn nach Pflege-BÜZ (92-95) gefragt wird, kann ich nicht ausschließlich auf Pflichtbeitragszeiten für Pflegetätigkeit ab '95 eingehen - und den eigentlichen Inhalt der Frage ignorieren. Gruß w.
Fidusam 08.07.2009 | 14:34
Vielen und besonderen Dank für die eingehenden Bemühungen mir mein Unwissen zum Wissen werden zu lassen. Jedoch - weiß ich jetzt viel mehr, als ich wissen wollte, besonderen Dank nochmals dafür. Aber meine FRAGE hat keinen Hintergrund auf Erstattungen oder Berechnungen bzgl. meines Rentenkontos, nein - ich will nur wissen, wurden die seinezeit bis 31.03.1995 gewährten BÜZ aus dem Topf der damals neu geschaffenen Pflegekasse / bzw. vorerst Krankenkassen bezahlt? Ist möglicherweise der von Aha genannte 1/3 - Bundeszuschuß bereits Mittel/Geld aus der neu geschaffenen Pflegekasse/(vorerst verwaltet über die Krankenkassen).? Nochmals vielen Dank für alle Bemühungen!!
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