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Experten-Antwort

Pflegegeld bei voller EMR

von Agnes06.01.2016 | 12:09
1443 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, kann ich meine Mutter pflegen und das Pflegegeld in Höhe von 244 Euro (Stufe1) erhalten, wenn ich volle EMR aufgrund von Depressionen erhalte? Können irgendwelche Probleme auftreten die meine Rente gefährden? Was muss ich eventuell beachten? Vielen Dank?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Agnes,

grundsätzlich ist den Ausführungen von KSC zuzustimmen. Insbesondere könnten sich für den zuständigen Rentenversicherungsträger aus der Pflegetätigkeit Anhaltspunkte ergeben, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Das käme auf die Umstände des Einzelfalls an.

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3 Antworten

KSCam 06.01.2016 | 13:22
Nach dem Gesetzeswortlaut schließt das eine das andere nicht aus. Ob aber irgendwann einmal jemand auf den Gedanken kommt: wer einen Pflegebedürftigen pflegen kann, kann auch leichte andere Arbeiten machen und ist somit nicht mehr voll erwerbsgemindert, kann niemand vorhersehen. Das kann in einem Einzelfall so sein oder auch nicht. Da werden Sie durchs Forum keine endgültige Klarheit erhalten.
Herz1952am 06.01.2016 | 16:07
Grundsätzlich ist natürlich dem Beitrag von KSC zuzustimmen. Aber eher sehe ich die "Gefahr", dass Sie möglicherweise die Pflege nicht mehr vollumfänglich selbst erledigen können und dafür die Sachleistungen der Pflegekasse mit in Anspruch nehmen müssen. Ich nehme auch an, dass die zeitliche Pflege von der Pflegekasse unter den täglichen/ wöchentlichen Zeit einer gesundheitlichen Zeitgrenze für eine volle EM-Rente liegt. Zumindest bei Pflegestufe 1. Außerdem ist es auch möglich, eine Person vom Pflegegeld zu bezahlen, die Ihnen bei der Pflege hilft. Machen Sie sich darüber nicht zu viel Gedanken, Sie brauchen Ihre Kraft für die Aufgabe, die Sie auf sich nehmen.
W*lfgangam 06.01.2016 | 21:43
Hallo Agnes, die Pflege von Angehörigen macht Sie nicht automatisch wieder 'fit' für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - auf dieser Basis ist Ihre EM-Rente beurteilt worden. Die Höhe des Pflegegeldes (selbst Stufe 3) ist für die EM-Rente nicht als Einkommen zu werten, aus dieser Richtung gibt es gar keine Probleme. Außerdem sind Sie auch nicht verpflichtet, der DRV die Pflegetätigkeit überhaupt mitzuteilen. Sie hat nicht den Charakter einer Beschäftigung oder Tätigkeit. Natürlich landen die 'Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit' in Ihrem Rentenkonto - gäbe es Sachbearbeiter, die sich damit bei 'Kontrollblick ins Konto' einen Runterholen würden, frage ich mal in die Runde? Gruß w.
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