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Experten-Antwort

Pflegegeld gestrichen nach Einspruch

von WolfisThema26.03.2014 | 12:36
1705 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme langsam eine Kriese. Meine Großmutter (83) hatte vor kurzem Nympfknoten Krebs und hat bis vor 2 Wochen eine extrem starke Chemo bekommen. Wir haben Pflegestufe 1 bekommen, da sie jedoch 7 mal innerhalb 4 Monaten einfach umgefallen ist, war eine Tag und Nacht Pflege unausweichlich. Wir haben also gegen die Pflegestufe 1 Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde seitens der Knappschaft jedoch 5 Monate hinausgezögert und nun (nach Beendigung der Chemo) kam eine Gutachterin und hat die Pflegestufe komplett gestrichen. Was meint Ihr, lohnt es sich weiter zu kämpfen u wie mache ich das nun? Die Chemo hat im September begonnen und die letzte war vor 2 Wochen. Kann man ein Fremdgutachten beantragen? Sie bekommt übrigens das Medikament Pradaxa (Blutverdünnder) weswegen Sie uns bei einem Sturz während der Chemo fast verblutet wäre.danke Euch für hilfreiche Tips. Das Pflegegeld wurde nun übrigens etwa 6 Monate gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu den vorherigen Antworten ist fast nichts hinzuzufügen. Die Entscheidung über die Einordnung in den Pflegestufen trifft allein die Pflegekasse, der Rentenversicherungsträger ist an diese Entscheidung gebunden. Hier ist nicht die Knappschaft als Rentenversicherung sondern die knappschaftliche Krankenversicherung (Pflegeversicherung) der richtige Ansprechpartner.

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2 Antworten

Schadeam 26.03.2014 | 13:29
Ihr Ärger ist zwar verständlich, da er jedoch die Pflegekasse und nicht die DRV betrifft, werden Rentenexperten dazu schweigen. Wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt, gibt es das Rechtsmittel Klage vor dem Sozialgericht.
=//=am 26.03.2014 | 13:40
Wann jemand eine Pflegestufe 1, 2 oder 3 erhält, können Sie hier googeln: http://www.deutsche-privat-pflege.de/pflegeleistungen/?et_rp=1 Das Problem ist oftmals, dass die Patienten zwar eine Betreuung brauchen, wenn aber die erforderliche Stundenzahl z.B. für Körperpflege, Essen etc. nicht erreicht wird, die Patienten auch nicht in der entsprechenden Pflegestufe eingestuft werden können. Wenn der MdK das anders sieht, müssen Sie das Gegenteil beweisen können. Wurde der Widerspruch abgelehnt, bleibt natürlich der Klageweg.
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