Zu den vorherigen Antworten ist fast nichts hinzuzufügen. Die Entscheidung über die Einordnung in den Pflegestufen trifft allein die Pflegekasse, der Rentenversicherungsträger ist an diese Entscheidung gebunden. Hier ist nicht die Knappschaft als Rentenversicherung sondern die knappschaftliche Krankenversicherung (Pflegeversicherung) der richtige Ansprechpartner.