Pflegegrad 2

von
Marie Peters

Hallo,
ich habe ein paar Fragen und zwar.
Meine Mutter bekommt nun Pflegerad 2 und ich bin als Pflegeperson eingetragen. Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Nun soll ich ein Formular ausfüllen wie viel Stunden ich meine Mutter pflege.
Wie viel Stunden darf ich dort eintragen, ohne das meine Rente gekürzt wird?
Was muss ich noch bedenken? Oder muss ich einen Pflegedienst beauftragen?
Ich mache dieses ehrenamtlich und würde kein Geld dafür nehmen.
Viele Dank im voraus?
Mit freundlichen Grüßen
Marie Peters

von
Siehe hier

Zitiert von: Marie Peters
Hallo,
ich habe ein paar Fragen und zwar.
Meine Mutter bekommt nun Pflegerad 2 und ich bin als Pflegeperson eingetragen. Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Nun soll ich ein Formular ausfüllen wie viel Stunden ich meine Mutter pflege.
Wie viel Stunden darf ich dort eintragen, ohne das meine Rente gekürzt wird?
Was muss ich noch bedenken? Oder muss ich einen Pflegedienst beauftragen?
Ich mache dieses ehrenamtlich und würde kein Geld dafür nehmen.
Viele Dank im voraus?
Mit freundlichen Grüßen
Marie Peters

Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten, dürfen Sie täglich bis unter drei Stunden arbeiten. Da hier aber kein Hinzuverdienst erwirtschaftet wird (das Pflegegeld erhält Ihre Mutter, nicht Sie), darf es sicher auch mal zum gemeinsamen Kaffeetrinken auch ne Viertelstunde länger sein ;-)

Die Anfrage der Pflegekasse zielt im Moment darauf ab, ob für Sie Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen sind.

Meines Wissens muss mindestens zehn Stunden pro Woche Ihre Mutter gepflegt werden, um Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes bzw. auf die Rentenversicherungsbeiträge des Pflegenden zu haben.
Bitte erkundigen Sie sich dringend nochmals dort direkt bei der Pflegekasse, ob evtl. auch die Beantragung einer Kombipflege sinnvoller sein würde. Das wäre dann Sachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privatperson) kombiniert.

Wenn Ihrer Mutter das Pflegegeld ausbezahlt wird, kann sie damit machen, was sie möchte, auch einen Teil davon Ihnen geben. Dies würde auch nicht als Einkommen bei Ihrer Erwerbsminderungsrente angerechnet werden.

Experten-Antwort

Hallo, Marie Peters,
den sehr ausführlichen Aussagen von „siehe Hier“ wollen wir nur noch hinzufügen, dass wir Ihnen viel Kraft bei der Bewältigung der Pflegeaufgaben wünschen!

von
Marie Peters

Hallo,
vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
M. Peters

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