Hallo liebe Experten!
Bei welchen Pflegegraden von 1 bis 5 gibt es die Erwerbsminderungsrente?
Gruß
Elke
Hallo liebe Experten!
Bei welchen Pflegegraden von 1 bis 5 gibt es die Erwerbsminderungsrente?
Gruß
Elke
Die EM Rente gibt es wenn man/frau erwerbsgemindert ist und die entsprechenden Versicherungszeiten aufweist nachdem man die Rente beantragt hat und diese bewilligt wurde.
Es gibt keine Automatik nach dem Motto: wenn die Pflegekasse zahlt erhält man auch Rente.
Bei welchen Pflegegraden von 1 bis 5 gibt es die Erwerbsminderungsrente?
Gruß
Elke
Bei Pflegegrad 3, 4, 5. Meine Tante hat mit Pflegegrad 3 Ihre Erwerbsminderungsrente bekommen.
Es gilt gleiches Recht für Alle!
...natürlich auch für Sie/Ihre Omma. Lesen Sie den Beitrag von @KSC daher nochmal genau nach.
Hmm ...SIE werden sicher nicht den Unterschied Pflegegrad ./. Erwerbsminderung erkennen. Dürfen daher gerne noch mal nachfragen, wenn Sie sich inzwischen nicht belesen haben ;-)
Gruß
w.
...natürlich auch für Sie/Ihre Omma. Lesen Sie den Beitrag von @KSC daher nochmal genau nach.
Hmm ...SIE werden sicher nicht den Unterschied Pflegegrad ./. Erwerbsminderung erkennen. Dürfen daher gerne noch mal nachfragen, wenn Sie sich inzwischen nicht belesen haben ;-)
Gruß
w.
Ist doch logisch, wer erwerbsgemindert ist, erhält Erwerbsminderungsrente und wer pflegebedürftig erhält einen Pflegegrad mit Pflegeleistungen.
Und wer Pflegegrad 3 hat, erhält Pflegeleistungen und Erwerbsminderungsrente, wie meine Tante. Also gilt man ab Pflegegrad 3 "automatisch" als erwerbsgemindert.
Nur weil ihre Tante mit Pflegegrad 3 Erwerbsminderungsrente erhalten hat, heißt es noch lange nicht, dass alle mit Pflegrad 3 EMR erhalten.
Das ist Zufall.
Ich hab einen Bekannten mit Pflegegrad 3, 80 grad Behinderung und voller Erwerbsfähigkeit.
Was sagen sie nun?
Das steht nämlich überhaupt nicht im Zusammenhang
Was ich nun sage?
Wollen Sie mich veräppeln?
Keiner mit voller Erwerbsfähigkeit erhält vom MDK den Pflegegrad 3. Pflegegrad 3 erhalten nur pflegebedürftige und damit kranke Personen.
Pflege soll auch Alltag ermöglichen. Also kann man, wenn man aus dem Bett geholt und gewaschen und abgefrühstückt wurden auch arbeiten. Viele mit Querschnittslähmung bekommen einen Pflegegrad aber gehen noch arbeiten. Eine Automatik gibt es nicht, da die Kriterien auch anders sind.
Habe beim EMR-Antrag für meinen Vater den Pflegegrad 2 angegeben. Die DRV wollte daraufhin das Pflegegutachten haben. Ergebnis steht noch aus.
Immer diese grandiosen Beispiele des Querschnittsgelähmten der dennoch arbeiten geht. Ja und, arbeiten gehen schließt eine Erwerbsminderung aus? Bei mir ist auch jemand auf Arbeit an den Rollstuhl gebunden und linksseitig gelähmt, hat eine volle EM zuerkannt und geht arbeiten.
Nur weil man arbeitet bedeutet das nicht, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbar ist.
Beide Seiten liegen wie immer grandios daneben. Die eine mit Pflegegrad ist gleich EM Rente und die andere damit, dass das nichts miteinander zu tun hat. Ähnliche Diskussionen gibt es ja auch beim Grad der Behinderung. Die DRV fragt beides im Antrag aus Langeweile ab, um die Akten dicker zu machen. Ich möchte mal denjenigen sehen der mit PG 4 was per Definition schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit bedeutet von der DRV für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll verwendbar erklärt wird oder gar PG 5. Natürlich spricht man offiziell nicht von Automatismus, um eine klare Trennung von SGB Drölf von SGB Drölfzig zu suggerieren und die eigene Kompetenzen zu negieren. Nachher entscheidet noch so ein Amtsarztheini von der Pflegekassen was der andere Amtsarztheini bei der DRV zu entscheiden hat oder nimmt ihm diese ab.
Im Ergebnis wird ein Mensch der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung = PG5 immer auch eine EM Rente bekommen. Ein Automatismus darf man zwecks der Kompetenzen da natürlich nicht hineininterpretieren.
Nur weil man arbeitet bedeutet das nicht, dass man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbar ist.
Beide Seiten liegen wie immer grandios daneben. Die eine mit Pflegegrad ist gleich EM Rente und die andere damit, dass das nichts miteinander zu tun hat. Ähnliche Diskussionen gibt es ja auch beim Grad der Behinderung. Die DRV fragt beides im Antrag aus Langeweile ab, um die Akten dicker zu machen. Ich möchte mal denjenigen sehen der mit PG 4 was per Definition schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit bedeutet von der DRV für auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll verwendbar erklärt wird oder gar PG 5. Natürlich spricht man offiziell nicht von Automatismus, um eine klare Trennung von SGB Drölf von SGB Drölfzig zu suggerieren und die eigene Kompetenzen zu negieren. Nachher entscheidet noch so ein Amtsarztheini von der Pflegekassen was der andere Amtsarztheini bei der DRV zu entscheiden hat oder nimmt ihm diese ab.
Im Ergebnis wird ein Mensch der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung = PG5 immer auch eine EM Rente bekommen. Ein Automatismus darf man zwecks der Kompetenzen da natürlich nicht hineininterpretieren.
Oma hat Pfegegrad 4 und GdB 100 mit Merkzeichen H, g, ag, B, RF.
Würde ihr auch EM-Rente zustehen, wenn sie keine Altersrente und große Witwenrente hätte? Altersrente mit 60 seit 1985.
lieber @enkel,
das ist doch reine Theorie.
Wahrscheinlich würde die alte Dame mit ihren 95 Jahren als erwerbsgemindert beurteilt werden.
Aber für jemand der seit 35 Jahren Altersrente bekommt hat sowas doch keinerlei reale Bedeutung.
Da kann man natürlich unendlich diskutieren und sich die Köpfe heiß reden - aber wofür?
Und nochmal: natürlich sind viele Pflegebedürftige auch erwerbsgemindert - aber eine "Automatik" gibt es eben nicht.
Bei Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bei der Pflegekasse beantragt.
Und bei Erwerbsminderung im Zweifel die EM Rente bei der DRV.
Notfalls stellt der Kunde bei 2 Stellen jeweils einen Antrag.
Schönes WE
Ab einem bestimmten PG also 4 oder 5 kann man sicherlich auch nicht mehr arbeiten. Aber es gibt trotzdem keine Automatik oder einen Anspruch auf EM Rente, nur weil man einen PG hat.
Ich denke auch eher, die RV holt sich das Pflegegutachten, da hier ein externer ein Gutachten erstellt hat und es noch andere Bedeutung als der Arzt hat, mit dem man oftmals seit Jahren zu tun hat.
Bei meiner Klage vor dem Sotialgericht wegen dem GdB hat mein Anwalt auch gleich gesagt, sie werden ganz sicher nicht noch einmal begutachtet, da schon ein MDK Gutachten und eins der Rentenversicherung vorliegt.So war es auch. Selbst die Älteren, welche noch nach dem Maßstab vor 2017 Begutachtet wurden können kaum verstehen, warum man heute mit dem Punktesystem aus PG 3.z.B.kommt, obwohl man noch laufen kann, da heute auch die psychischen Beeinträchtigungen einen hohen Stellenwert haben...
Quelle = Tante Marion
Also gibt es jetzt eventuell so gar schon bei Pflegegrad 2 die EMR. Warum sonst sollte die DRV das Pflegegutachten anfordern?
Wünsche Ihrem Vater, dass es klappt.
Und nochmal: natürlich sind viele Pflegebedürftige auch erwerbsgemindert - aber eine "Automatik" gibt es eben nicht.
Natürlich gibt es keine "Automatik".
Wer sich mit Pflegegrad 3 verbindlich die Erwerbsminderungsrente sichern will, muss diese halt bei der DRV beantragen.
Quelle = Tante Marion
Quelle = Tante Marion
Erst Pflegegrad 3, dann Rente
Trotzdem ist es kein Automatimus.
Meine Tochter wird mit Pflegegrad 2 voll arbeiten.
Eine Bekannte mit PG 5 (nein, nicht querschnittsgelähmt), braucht noch dazu Assistenz, arbeitet voll und ist nicht erwerbsgemindert, weil alles was sie für ihren Job wirklich braucht, ihr Kopf ist.
In x Behindertenwerkstätten arbeiten Menschen mit hohen Pflegegraden, ohne Anspruch auf EMR.
Genauso sagt ein SBA, selbst miz Grad 100, nichts darüber aus, ob jemand arbeiten kann oder nicht.
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