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Pflegeheim und Witwenrente

von Johannes06.03.2008 | 05:47
2572 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Mein Stiefvater ist Pflegestufe 3 und wurde bisher von meiner Mutter zu Hause versorgt. Da sich sein Zustand jetzt aber verschlechtert hat, möchten wir meinen Stiefvater in ein Pflegeheim geben. Die Kosten dafür würden aber seine Rente übersteigen und auch meine Mutter hat nur eine Rente von € 600. Wir haben vor kurzem einen Beitrag im Fernsehen gesehen, wonach die Witwenrente geringer ausfällt, wenn der Ehemann vor dem Todesfall im Pflegeheim war, können uns aber nicht mehr erinnern, auf welchem Sender dies war. Kann das wirklich sein, daß meine Mutter Einbußen bei der Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente in Kauf nehmen muß, wenn sie Ihren Mann in ein Pflegeheim gibt? Muß ich als Stiefsohn eventuell auch damit rechnen, für Kosten des Pflegeheims aufkommen zu müssen? Gruß, Johannes

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Höhe des Anspruchs auf Witwenrente ist es bedeutungslos, ob der Versicherte im Zeitpunkt des Todesfalls im Pflegeheim war oder nicht. Hinsichtlich der entstehenden Kosten des Pflegeheims müssten Sie sich mit dem Maßnahmeträger (zahlende Stelle) in Verbindung set-zen.

2 Antworten

Hasam 06.03.2008 | 09:41
1. Frage nein und 2. Frage ja. Aber vorab prüfen, wie hoch die monatlichen Kosten sind und was die Pflegekasse zahlt. Ist mehr als bei häuslicher Pflege.
???am 06.03.2008 | 15:54
Meines Wissens sind nur leibliche Verwandte einander zum Unterhalt verpflichtet. Somit kann niemand Sie zwingen, sich an den Kosten für des Pflegeheim zu beteiligen.
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