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Experten-Antwort

Pflegekind bei EU-Rente?

von Susann24.06.2015 | 09:03
2591 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich beziehe volle EU-Rente. Ist es damit möglich ein Pflegekind aufzunehmen? Wie sieht das mit dem Pflegegeld für dieses Kind aus? Zählt das in die Hinzuverdienstgrenze bei der EU-Rente mit rein? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich die Familie kenne wo das Kind herkommt und ich gern helfen möchte. Mit freundlichen Grüßen Susann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susann,

Sie könnten das Pflegekind aufnehmen. Pflegegeld wird grundsätzlich nicht als Hinzuverdienst angerechnet.

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5 Antworten

W*lfgangam 24.06.2015 | 20:55
Hallo Susann, ist es Pflegegeld von der Pflegekasse, weil das Kind eine Pflegestufe hat oder etwa Pflegegeld vom Jugendamt, weil Sie als Tagesmutter tätig werden? In letzterem Fall führt das zu einer selbständigen Tätigkeit und ist gänzlich anders neben EM-Rentenbezug zu bewerten. Bei alten EU-Renten fällt dieser Anspruch damit grundsätzlich weg. Mehr Info hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalt… Ich empfehle aber, das konkret vor Ort zu klären, vielleicht finden Sie da einen wirklichen Experten der DRV mit mehr Weitblick, oder im Rathaus :-) Gruß w.
Susannam 25.06.2015 | 09:18
Hallo, Viel Dank für Ihre Antworten. Also dieses Pflegekind hat keine Pflegestufe. Ich meinte das Geld welches ich erhalte für: "eine Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes, eine Abgeltung der Erziehungsleistung und einen pauschalen Festbetrag für weitere Leistungen." In meinem Rentenbescheid steht das ich 450€ hinzuverdienen darf. Da ich aber keine EM sondern eine EU-Rente (volle Erwerbsunfähigkeitsrente) bekomme, weiß ich jetzt nicht ob mir diese Rente aberkannt werden kann weil die Aufnahme eines Pflegekindes evt. als "Berufstätigkeit" gesehen wird?!? Für eine nochmalige Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Susann
Schadeam 25.06.2015 | 16:20
Mit der Tagesmutterprolematik hat das wohl eher nichts zu tun, wenn Susann ein Kind auf Dauer zur Pflege annimmt und dafür Geld vom Staat bekommt. Und in so einem Fall ist das m.E. Auch kein Schädlicher Zuverdienst, also erlaubt. Ob man sich als Erwerbsunfähige das selbst aufbürden sollte und ob das gut fürs Kind ist, ist eine andere Frage. Das kann nicht beurteilt werden und hängt auch vom familiären Umfeld ab.....
W*lfgangam 25.06.2015 | 18:45
Scheint in der Tat ein 'echtes' Pflegekind zu sein und damit verbundenen finanziellen Leistungen für Pflegeeltern. Da weder eine Beschäftigung noch eine (selbständige) Tätigkeit ausgeübt wird, ist es auch kein Hinzuverdienst aus Sicht DRV. Gruß w.
Susannam 26.06.2015 | 15:06
Vielen Dank für ihre Antworten.
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