Hallo wandere,
das Forum wird durch die Deutsche Rentenversicherung zu Fragen der Rentenversicherung betreut. Bitte wenden Sie sich zu Ihren Fragen direkt an die Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter.
Ein Rentner erhält neben seiner Rente bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld von der Kranken-/Pflegekasse. Darüber hinaus können Leistungen von der Pflegewohngeldstelle erbracht werden, wenn die Leistungen nicht ausreichen. Ob darüber hinaus und in welcher Höhe Leistungen noch zusätzlich vom Sozialamt erbracht werden können, ist mit dem Sozialamt direkt zu klären.