Ich pflege meinen Sohn, dafür zahlt die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge. Werden diese Zahlungen eingestellt, wenn ich in Rente gehe?
Du kann in Teilrente gehen (99,9%). Dan wird weiter eingezahlt.
(Ohne Gewehr)
Hallo Uwe,
in der Pflegetätigkeit sind Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze pflichtversichert in der DRV.
Auch bei einer vorgezogenen Altersrente (63 mit Abschlag oder 64-65 ohne Abschlag) laufen die Rentenbeiträge zunächst bis zur Regelaltersrente weiter - und dann gibt es den Zuschlag/Rentenerhöhung aus diesen Pflegebeiträgen bis dahin.
Der Hinweis oben auf die 99 % Teilrente ist _ab Erreichen der Regelaltersgrenze wichtig_, da dann die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge zahlen muss. Mit dem Ergebnis, dass sich jeweils zum 01.07. die Pflegebeiträge aus dem Vorjahr rentensteigernd auswirken.
Die Teilrente muss dann selbst beantragt werden und wirkt erst für den Folgemonat. TIPP: das 1-2 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze veranlassen. Die Pflegekasse wird Sie zwar auch darüber informieren, erfahrungsgemäß aber erst 3-4 Monate NACH der Regelaltersgrenze. Da rückwirkend keine Teilrente möglich ist, wären ein paar € bei der Rente verloren gegangen. Denken Sie abschließend daran, die Ihre Rente wieder auf 100 % zu erhöhen (formloser Antrag), wenn die Pflegetätigkeit beendet wird.
Gruß
w.
Achtung! Ein Verzicht auf 1% der Rente für die Zahlung der Pflegebeiträge (abhängig vom Pflegegrad und Pflegeumfang) lohnt sich i.d.R. nur bei einer geringen Rentenhöhe. Es ist besser sich vorher beraten zu lassen.
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente?
Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Das stimmt.
Aber neben der Rentenhöhe und dem Pflegegrad kommt es auch auf die Verteilung bei einer Kombinationsleistung, auf das Alter der pflegenden Person und auch der Art der Krankenversicherung (KVdR oder nicht) an.
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente?
Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen.
Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt.
Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.
Mit den 99,99 % macht die DRV nicht mit.
Wir haben es versucht, wurde abgelehn, selbst der Widerspruch.
Klage war uns dann der Aufwand nicht wert.
Das stimmt.
Aber neben der Rentenhöhe und dem Pflegegrad kommt es auch auf die Verteilung bei einer Kombinationsleistung, auf das Alter der pflegenden Person und auch der Art der Krankenversicherung (KVdR oder nicht) an.
Die 'Verteilung' der Beiträge als 'Kombinationsleistung' hat absolut nichts damit zu tun, dass bei 1% Rentenverzicht eben auf 1% Rente verzichtet wird.
Die von der Pflegekasse zu bezahlenden Beiträge sind bei Kombipflege jedoch niedriger als bei 'nur' Pflegegeld'.
Auch das Alter der Pflegeperson hat nur dann etwas damit zu tun, wenn dadurch der Wechsel in die Regelaltersrente ansteht. Davor ist es 'egal', wie alt die Pflegeperson ist (die aus anderen Gründen allerdings nicht minderjährig sein darf), und danach gibt es Beiträge nur bei Teilrente, aber ebenfalls unabhängig vom Alter.
Allerdings hat eine evtl. eigene Erwerbstätigkeit auch einen Einfluss (darf nicht mehr als 30h/Woche betragen).
Und sofern eine Versicherung in der KVdR besteht, mindert sich hier der Beitrag für KV/die eigene PV natürlich auch entsprechend für die um 1% geminderte Rente, denn dieser berechnet sich aus der tatsächlich zu zahlenden Bruttorente.
Das Pflegegeld, das als reines Pflegegeld oder auch als 'Restpflegegeld' bei Kombinationsleistung, dem Pflegebedürftigen zusteht, ist weder für ihn noch den Pflegenden - an den es weiter gegeben werden darf- KV/PV/steuerpflichtig.
Dies wird überhaupt erst ab Pflegegrad 2 bezahlt, kann aber durchaus den 'Rentenverzicht' auch 'ausgleichen' (und dennoch die Beiträge zur RV dann jeweils die Regelaltersrente noch erhöhen).
Dies also dann noch einmal durchzurechnen bzw. sich beraten zu lassen, ist sicherlich ein guter Ratschlag.
Jedoch sind die Argumente von @Bernd hierzu nicht stimmig.
Deshalb hier die 'offiziellen' Informationen der DRV zum Thema 'Pflegen kann sich lohnen'
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html
Und hier noch die 'ober'offiziellen Informationen, nämlich des Bundesgesundheitsministeriums das für die Pflegeansprüche und -leistungen 'übergreifend' zuständig ist:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
In beides sollte vielleicht auch @Bernd noch mal rein schauen ;-)
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Werde mich kurz vor dem Erreichen der regulären Rente von der DRV
beraten lassen.
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente?
Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
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Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen.
Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt.
Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.[/quote]
Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 14.09.2021 macht es möglich. 99,99 Prozent Teilrente statt der 99% Teilrente, wenn es um die Sicherung der zusätzlichen Entgeltpunkte für die Pflege eines nahen Angehörigen über die Regelaltersgrenze hinaus geht. Das bayerische Landessozialgericht urteilte am 14.09.2021 zu Lasten der beklagten Rentenversicherung. Nach dem § 42 SGB VI gibt eine maximale Teilrente von 99,99 Prozent.
Arrogantes Gehabe hier im Forum!
Gruß Klaus
Hallo @Bernd,
hier die Quelle für sie:
https://rentenbescheid24.de/der-9999-prozent-teilrententrick-und-pflege/
Sie dürfen sich gerne im Forum entschuldigen.
Gruß
Klaus
Hallo Uwe,
damit auch alle Daten berücksichtigt werden und keine entscheidungsrelevanten Sachverhalte übersehen werden, lassen Sie sich am besten beraten.
Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente?
Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen.
Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt.
Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.[/quote]
Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 14.09.2021 macht es möglich. 99,99 Prozent Teilrente statt der 99% Teilrente, wenn es um die Sicherung der zusätzlichen Entgeltpunkte für die Pflege eines nahen Angehörigen über die Regelaltersgrenze hinaus geht. Das bayerische Landessozialgericht urteilte am 14.09.2021 zu Lasten der beklagten Rentenversicherung. Nach dem § 42 SGB VI gibt eine maximale Teilrente von 99,99 Prozent.
Arrogantes Gehabe hier im Forum!
Gruß Klaus
Bist Du der Forenwächter oder so einsam, dass Du Dich hier mal melden musst?
Tja @Klaus. Lesen u n d verstehen, dass ist schon so eine Sache. Es handelt sich um Einzelfallurteil, dem die Rentenversicherung eben nicht folgt. Daher war die Aussage von @Bernd korrekt und eben nicht arrogant. Typisches Eigentor Ihrerseits!
Aufschlussreich ...ich sitze hinter dem falschen Schreibtisch; 3 Fälle im Monat und ich verdoppel mein Einkommen ->
https://rentenbescheid24.de/produkte/sorglos-paket/sorglos-paket-frueher-in-rente-gehen/
;-)
Gruß
w.
Aufschlussreich ...ich sitze hinter dem falschen Schreibtisch; 3 Fälle im Monat und ich verdoppel mein Einkommen ->
https://rentenbescheid24.de/produkte/sorglos-paket/sorglos-paket-frueher-in-rente-gehen/
;-)
Gruß w.
Zur 'Ehrenrettung' von @Klaus: die 99,99(99) % Teilrente hatte ich hier bereits im Forum zu dieser Rechtsänderung 2017 der Teilrenten angesprochen (das Gesetz selbst sieht da keine 1-%-Schritte vor, das ist DRV-intern nachgehend 'beschlossen' worden) ...muss man nur ein paar 100 Beiträge zurückblättern - aufgehts.
Dennoch ist eine Einzelfallentscheidung - ohne 'höchstrichterlich/gefestigte' Rechtsprechung - natürlich für die Tonne.
Gruß
w.
Einzelurteil ja,
kann man doch aber bei Ablehnung selber durchklagen mit Hinweis aud diese Urteil dann bekommt ja vielleicht selbst ein Einzelfallurteil und schön ist.
Ja kann 4-5Jahre dauern aber im obsiegen schöne Nachzahlung. Mit Rechtsschutzversicherung doch kein Problem meine Rechtsschutz hat schon auf Grund des Urteils zugestimmt also auf gehts. Wer nicht kämpft hat schon verloren:-))
Wir haben es versucht, wurde abgelehn, selbst der Widerspruch.
Klage war uns dann der Aufwand nicht wert.
Genau darauf wird abgezielt und mit Erfolg in deinem Fall.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Wir haben es versucht, wurde abgelehn, selbst der Widerspruch.
Klage war uns dann der Aufwand nicht wert.
Genau darauf wird abgezielt und mit Erfolg in deinem Fall.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
zum Nachdenken:
Beispielrenter erhält 1.500,00 EUR und verzichtet auf 1 % = 15,00 EUR.
Er bezahlt deshalb auch weniger Beiträge in die KV/PV.
dadurch vermindern sich die 15,00 EUR um ca. 11%, weils leichter zum rechnen ist um 10% = 1,50. Er verzichtet also im Monat auf 13,50 EUR.
Außerdem spart er auch noch ein paar cent Steuern. Die lassen wir hier aber mal außen vor.
Er pflegt einen Angehörigen mit PG 2. Dafür werden für Beispielrentner Beiträge aufgrund des Bemessungsbetrages in Höhe von 883,30 EUR bezahlt, die im Folgejahr (zum 1.7.), seine Rente um 8,70 EUR erhöhen.
Der Angehörige mit PG2 erhält 770,00 EUR Pflegegeld. Das darf er in voller Höhe steuer- und beitragsfrei an Beispielrentner weitergeben.
Dieser hat also im ersten Jahr einen monatlichen Vorteil von 'nur' 756,50 EUR für die 13,50 EUR, die er 'investiert' hat.
Da kann man dann natürlich schon mal guten Gewissens die Sozialgerichte beschäftigen.... ;-)