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Experten-Antwort

pflegender Angehöriger

von Uwe13.01.2022 | 18:21
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32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich pflege meinen Sohn, dafür zahlt die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge. Werden diese Zahlungen eingestellt, wenn ich in Rente gehe?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

damit auch alle Daten berücksichtigt werden und keine entscheidungsrelevanten Sachverhalte übersehen werden, lassen Sie sich am besten beraten.

Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

31 Antworten

Klausam 13.01.2022 | 18:37
Du kann in Teilrente gehen (99,9%). Dan wird weiter eingezahlt. (Ohne Gewehr)
Pflegeam 13.01.2022 | 19:48
Achtung! Ein Verzicht auf 1% der Rente für die Zahlung der Pflegebeiträge (abhängig vom Pflegegrad und Pflegeumfang) lohnt sich i.d.R. nur bei einer geringen Rentenhöhe. Es ist besser sich vorher beraten zu lassen.
W°lfgangam 13.01.2022 | 19:39
Hallo Uwe, in der Pflegetätigkeit sind Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze pflichtversichert in der DRV. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente (63 mit Abschlag oder 64-65 ohne Abschlag) laufen die Rentenbeiträge zunächst bis zur Regelaltersrente weiter - und dann gibt es den Zuschlag/Rentenerhöhung aus diesen Pflegebeiträgen bis dahin. Der Hinweis oben auf die 99 % Teilrente ist _ab Erreichen der Regelaltersgrenze wichtig_, da dann die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge zahlen muss. Mit dem Ergebnis, dass sich jeweils zum 01.07. die Pflegebeiträge aus dem Vorjahr rentensteigernd auswirken. Die Teilrente muss dann selbst beantragt werden und wirkt erst für den Folgemonat. TIPP: das 1-2 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze veranlassen. Die Pflegekasse wird Sie zwar auch darüber informieren, erfahrungsgemäß aber erst 3-4 Monate NACH der Regelaltersgrenze. Da rückwirkend keine Teilrente möglich ist, wären ein paar € bei der Rente verloren gegangen. Denken Sie abschließend daran, die Ihre Rente wieder auf 100 % zu erhöhen (formloser Antrag), wenn die Pflegetätigkeit beendet wird. Gruß w.
Berndam 13.01.2022 | 21:37
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente? Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Berndam 13.01.2022 | 21:40
Das stimmt. Aber neben der Rentenhöhe und dem Pflegegrad kommt es auch auf die Verteilung bei einer Kombinationsleistung, auf das Alter der pflegenden Person und auch der Art der Krankenversicherung (KVdR oder nicht) an.
@Berndam 13.01.2022 | 22:32
Du kann in Teilrente gehen (99,9%).
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente? Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen. Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt. Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.
Tommiam 13.01.2022 | 23:44
Mit den 99,99 % macht die DRV nicht mit. Wir haben es versucht, wurde abgelehn, selbst der Widerspruch. Klage war uns dann der Aufwand nicht wert.
Siehe hieram 14.01.2022 | 00:48
Achtung! Ein Verzicht auf 1% der Rente für die Zahlung der Pflegebeiträge (abhängig vom Pflegegrad und Pflegeumfang) lohnt sich i.d.R. nur bei einer geringen Rentenhöhe. Es ist besser sich vorher beraten zu lassen.
Das stimmt. Aber neben der Rentenhöhe und dem Pflegegrad kommt es auch auf die Verteilung bei einer Kombinationsleistung, auf das Alter der pflegenden Person und auch der Art der Krankenversicherung (KVdR oder nicht) an.
Die 'Verteilung' der Beiträge als 'Kombinationsleistung' hat absolut nichts damit zu tun, dass bei 1% Rentenverzicht eben auf 1% Rente verzichtet wird. Die von der Pflegekasse zu bezahlenden Beiträge sind bei Kombipflege jedoch niedriger als bei 'nur' Pflegegeld'. Auch das Alter der Pflegeperson hat nur dann etwas damit zu tun, wenn dadurch der Wechsel in die Regelaltersrente ansteht. Davor ist es 'egal', wie alt die Pflegeperson ist (die aus anderen Gründen allerdings nicht minderjährig sein darf), und danach gibt es Beiträge nur bei Teilrente, aber ebenfalls unabhängig vom Alter. Allerdings hat eine evtl. eigene Erwerbstätigkeit auch einen Einfluss (darf nicht mehr als 30h/Woche betragen). Und sofern eine Versicherung in der KVdR besteht, mindert sich hier der Beitrag für KV/die eigene PV natürlich auch entsprechend für die um 1% geminderte Rente, denn dieser berechnet sich aus der tatsächlich zu zahlenden Bruttorente. Das Pflegegeld, das als reines Pflegegeld oder auch als 'Restpflegegeld' bei Kombinationsleistung, dem Pflegebedürftigen zusteht, ist weder für ihn noch den Pflegenden - an den es weiter gegeben werden darf- KV/PV/steuerpflichtig. Dies wird überhaupt erst ab Pflegegrad 2 bezahlt, kann aber durchaus den 'Rentenverzicht' auch 'ausgleichen' (und dennoch die Beiträge zur RV dann jeweils die Regelaltersrente noch erhöhen). Dies also dann noch einmal durchzurechnen bzw. sich beraten zu lassen, ist sicherlich ein guter Ratschlag. Jedoch sind die Argumente von @Bernd hierzu nicht stimmig. Deshalb hier die 'offiziellen' Informationen der DRV zum Thema 'Pflegen kann sich lohnen' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Und hier noch die 'ober'offiziellen Informationen, nämlich des Bundesgesundheitsministeriums das für die Pflegeansprüche und -leistungen 'übergreifend' zuständig ist: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… In beides sollte vielleicht auch @Bernd noch mal rein schauen ;-)
Uweam 14.01.2022 | 07:30
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Werde mich kurz vor dem Erreichen der regulären Rente von der DRV beraten lassen.
Klausam 14.01.2022 | 07:59
Zitat von @Bernd anzeigenausblenden
Seit wann gibt's eine 99,9 % ige Teilrente? Gibt 10 und 99 und alles ganze dazwischen.
Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen. Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt. Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.
Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 14.09.2021 macht es möglich. 99,99 Prozent Teilrente statt der 99% Teilrente, wenn es um die Sicherung der zusätzlichen Entgeltpunkte für die Pflege eines nahen Angehörigen über die Regelaltersgrenze hinaus geht. Das bayerische Landessozialgericht urteilte am 14.09.2021 zu Lasten der beklagten Rentenversicherung. Nach dem § 42 SGB VI gibt eine maximale Teilrente von 99,99 Prozent. Arrogantes Gehabe hier im Forum! Gruß Klaus
Klausam 14.01.2022 | 08:04
Hallo @Bernd, hier die Quelle für sie: https://rentenbescheid24.de/der-9999-prozent-teilrententrick-und… Sie dürfen sich gerne im Forum entschuldigen. Gruß Klaus
Eigentoram 14.01.2022 | 09:43
Tja @Klaus. Lesen u n d verstehen, dass ist schon so eine Sache. Es handelt sich um Einzelfallurteil, dem die Rentenversicherung eben nicht folgt. Daher war die Aussage von @Bernd korrekt und eben nicht arrogant. Typisches Eigentor Ihrerseits!
Und Du?am 14.01.2022 | 09:30
Zitat von Klaus anzeigenausblenden
Man merkt, dass Sie sich noch nicht lange in diesem Forum aufhalten und von Rentenrecht scheinbar nur Grundwissen besitzen. Suchen Sie mal in den letzten Monaten hier in den Beiträgen. Es gibt ein Einzelurteil, dass auch eine 99,9% Rente zu gewähren ist, dem die Rentenversicherung aber nicht folgt. Frage am Rande: Warum antworten Sie hier zu Fragen ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen? Das fällt schon unangenehm auf und ist letztendlich peinlich für Sie und verwirrend für echte Laien.
Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 14.09.2021 macht es möglich. 99,99 Prozent Teilrente statt der 99% Teilrente, wenn es um die Sicherung der zusätzlichen Entgeltpunkte für die Pflege eines nahen Angehörigen über die Regelaltersgrenze hinaus geht. Das bayerische Landessozialgericht urteilte am 14.09.2021 zu Lasten der beklagten Rentenversicherung. Nach dem § 42 SGB VI gibt eine maximale Teilrente von 99,99 Prozent. Arrogantes Gehabe hier im Forum! Gruß Klaus
Bist Du der Forenwächter oder so einsam, dass Du Dich hier mal melden musst?
W°lfgangam 14.01.2022 | 17:05
Quelle (...) https://rentenbescheid24.de(...)
Aufschlussreich ...ich sitze hinter dem falschen Schreibtisch; 3 Fälle im Monat und ich verdoppel mein Einkommen -> https://rentenbescheid24.de/produkte/sorglos-paket/sorglos-paket… ;-) Gruß w.
Ergänzend: Zur 'Ehrenrettung' von @Klaus: die 99,99(99) % Teilrente hatte ich hier bereits im Forum zu dieser Rechtsänderung 2017 der Teilrenten angesprochen (das Gesetz selbst sieht da keine 1-%-Schritte vor, das ist DRV-intern nachgehend 'beschlossen' worden) ...muss man nur ein paar 100 Beiträge zurückblättern - aufgehts. Dennoch ist eine Einzelfallentscheidung - ohne 'höchstrichterlich/gefestigte' Rechtsprechung - natürlich für die Tonne. Gruß w.
Siehe hieram 15.01.2022 | 15:08
Mit den 99,99 % macht die DRV nicht mit. Wir haben es versucht, wurde abgelehn, selbst der Widerspruch. Klage war uns dann der Aufwand nicht wert.
Genau darauf wird abgezielt und mit Erfolg in deinem Fall. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
zum Nachdenken: Beispielrenter erhält 1.500,00 EUR und verzichtet auf 1 % = 15,00 EUR. Er bezahlt deshalb auch weniger Beiträge in die KV/PV. dadurch vermindern sich die 15,00 EUR um ca. 11%, weils leichter zum rechnen ist um 10% = 1,50. Er verzichtet also im Monat auf 13,50 EUR. Außerdem spart er auch noch ein paar cent Steuern. Die lassen wir hier aber mal außen vor. Er pflegt einen Angehörigen mit PG 2. Dafür werden für Beispielrentner Beiträge aufgrund des Bemessungsbetrages in Höhe von 883,30 EUR bezahlt, die im Folgejahr (zum 1.7.), seine Rente um 8,70 EUR erhöhen. Der Angehörige mit PG2 erhält 770,00 EUR Pflegegeld. Das darf er in voller Höhe steuer- und beitragsfrei an Beispielrentner weitergeben. Dieser hat also im ersten Jahr einen monatlichen Vorteil von 'nur' 756,50 EUR für die 13,50 EUR, die er 'investiert' hat. Da kann man dann natürlich schon mal guten Gewissens die Sozialgerichte beschäftigen.... ;-)
Walteram 15.01.2022 | 14:29
Genau darauf wird abgezielt und mit Erfolg in deinem Fall. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Walteram 15.01.2022 | 14:28
Einzelurteil ja, kann man doch aber bei Ablehnung selber durchklagen mit Hinweis aud diese Urteil dann bekommt ja vielleicht selbst ein Einzelfallurteil und schön ist. Ja kann 4-5Jahre dauern aber im obsiegen schöne Nachzahlung. Mit Rechtsschutzversicherung doch kein Problem meine Rechtsschutz hat schon auf Grund des Urteils zugestimmt also auf gehts. Wer nicht kämpft hat schon verloren:-))
Tommiam 15.01.2022 | 19:03
Bei uns ist es nur die Hälfte der Rentenhöhe, es ginge also um rund 6 € monatlich, dafür dann klagen? Aber ich kann gut verstehen, dass man es aus "Trotz" macht, um es dem Staat zu zeigen. Aber das muss jeder für sich ausmachen, ob er dafür so viel Zeit investiert. Uns war es das. Nicht wert. Da wir gerechnet haben. Und bei PG3 halt immer noch (nach dem 1. Jahr) hängen bleibt. Aber ob hier das Gericht auch so entscheidet, ist auch noch eine andere Geschichte...
Walter ansichtssache,am 16.01.2022 | 13:34
bei einer rente von 1500 monatl -1% =15,00euro weniger, bei 0,1% also 99,99% nur noch 1,50€weniger dann bei Pflts.3 12,50 mehr ab 1.7 folge jahr minus die 1,50€ teilrente ergibt immer noch 11€ mehr im monat im folge Jahr lohnt sich nicht?????? macht schon einen untersschied ob ich 999% der Rente bekomme oder 99,99%.
Tommiam 16.01.2022 | 13:40
Ich habe von rund 700 € Rente gesprochen, also rund 6 € Unterschied. Klar, auch 72 € im Jahr aber halt nicht jedem wert, dafür zu klagen und dann vielleicht doch nicht Recht zu bekommen, weil es ein Gericht hier anders sieht, bis es mal zur Verhandlung kommt. Jeder wie er mag. Ich hätte es vielleicht auch versucht, ältere sind da aber anders gestrickt.
KSCam 16.01.2022 | 14:17
ja, ja, ich klage wegen 99% oder 99,9& oder 99,99%, beschäftige damit erst die Verwaltung, dann die Widerspruchsstellen und dann die Gerichte. Geiz ist bekanntlich geil und man ist ja rechtsschutzversichert. Diese Einstellung darf ich zwar haben, sollte mich aber dann auch nicht wundern wenn andererseits Entscheidungen immer länger dauern Bescheide immer länger werden vieles nicht mehr verständlich ist Mitarbeiter der Behörden genervt sind Und wenn die Vorschriften immer variantenreicher werden, braucht es letztlich mehr Personal und alles kostet. Aber ich klage ja völlig zu Recht wegen 5,13 oder 12,93 €......
Siehe hieram 16.01.2022 | 14:26
Zitat von Walter ansichtssache, anzeigenausblenden
Abgesehen davon, dass man dann natürlich noch weiter rechnen müsste, denn die Rentenerhöhung aus den Beiträgen der Pflegekasse würde ja auch wieder um 1% gekürzt... Bei Pflegegrad 3 gibt es 1.262,00 EUR Pflegegeld. Ohne dass darauf irgendwelche Abgaben anfallen. Insofern hätten Sie dann 1.500,00 EUR Rente abzüglich 1% also 1.485,00 EUR (davon geht noch KV/PV ab und evtl. Steuern - aber entsprechend weniger als bei 100% Rente). PLUS 1.262,00 EUR Pflegegeld. Allerdings vermute ich, dass Sie dennoch auf jeden Fall klagen werden, nur schon mal aus Prinzip, denn irgendwie muss es ja zu schaffen sein, die ohnehin völlig überlasteten Sozialgerichte wegen 15 EUR zu beschäftigen. Und dann aber bitte auch sofort noch mal in die zweite Instanz gehen, weil der Richter eine andere Rundung vornimmt als das Rechenprogramm der Rentenversicherung und Ihnen dann doch noch 3 ct. fehlen... Manche Dinge muss man nicht verstehen :-( Trotzdem einen entspannten Sonntag.
Klausam 17.01.2022 | 10:33
Hallo, hier geht es doch nicht um einen Betrag X. Hier geht es doch darum das man das beansprucht was gesetzich erlaubt ist. Außerdem erreichen diese Einzelklagen die erfolgreiche Inanspruchnahme für viele folgende. Auch das der Gesetzestext einmal vereinfacht werden muss wird hierdurch mit Sicherheit erreicht. 99,99% und Teilrente welch ein Schwachsinn! Dies ist vergleichbar mit Gewerkschaften die auf die Strasse gehen. Andere halten dann nur noch die Hand auf um am Erfolg teilzunehmen. Wer eine Rechtschutz hat sollte diese auch für solche "Kleinbeträge" nutzen. Dies ist meine Meinung! Es ist schade das ich mich hier für meinen Beitrag der "99,99%" von Amateuren beleidigen lassen muss. Für mich gibt es hier als Fachleute nur die "Rentenexperten der DRV." Gruß Klaus
an @Klausam 17.01.2022 | 11:31
Ich lese keine Beleidigung an Sie in irgendeinem dieser Beiträge. Es wird lediglich hinterfragt ob man wegen "peanuts" klagen sollte. Und da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, finden Sie nicht?
Siehe hieram 17.01.2022 | 12:06
Zitat von Klaus anzeigenausblenden
Ob der Gesetzestext durch derartige Klagen geändert wird (z.B. könnte dort dann stehen 'maximal xx %), oder ob durch diese Klagen dann erreicht wird, dass eben für Regelaltersrente nur noch NULL Beiträge in die Rentenversicherung aus der Pflegegeldkasse bezahlt werden, bleibt abzuwarten. Hören Sie dann deshalb auf, Ihren Vater/Ihre Mutter/Ihr Kind zu pflegen, weil Sie dann keine Rentenerhöhung mehr bekommen?? Und es 'zwingt' Sie ja auch aktuell niemand, dann überhaupt die Teilrente zu beantragen, es gibt dann eben diesen 'kleinen Bonus' auch jetzt (also ab Regelrentenalter) schon nicht mehr. Wie gesagt, das Pflegegeld selbst - das dem zu Pflegenden zusteht aber an die Pflegeperson in voller Höhe weitergegeben werden darf, beträgt 1.262,00 EUR bei Pflegegrad 3. Da reicht es ja schon, (falls Sie doch eine Teilrente beantragen wollen um Ihre Rente noch weiter zu erhöhen), wenn Sie nur die entsprechende Differenz (also ca. 15 EUR) davon erhalten würden und der Rest mit Muddern noch gemeinsam verbraten wird anstatt die Zeit in Gerichten zu verbringen... Aber jeder wie er mag ;-)
Schwiegertochteram 17.01.2022 | 13:27
Hallo @ siehe hier, wenn ich Ihr Beispiel weiter rechne, könnte es wie folgt aussehen? 1500€ Rente ./. 1% Abzug unter Berücksichtigung KV/PV bleibt 1.486.50€ Rente Dafür erhalte ich nach 1 Jahr Pflege 8.70€ mehr Rente. Im 2. Jahr gleicher Rentenabzug (zzgl. ein paar Cent / 0.10€ mehr Abzug auf 8.70€) erhalte dafür aber im 2. Jahr nochmals 8.70€ drauf, sind 17,40€. usw. bis Pflege beendet wird. Also, wenn diese Rechnung so von mir korrekt aufgefasst wurde, dann ist das doch ab dem 2. Jahr auf jeden Fall ein guter Mehrwert. Bitte um kurze Rückmeldung Danke
Schadeam 17.01.2022 | 15:31
ja in aller Regel kommt man irgendwann im 2. Jahr in die "Gewinnzone", d.h. es rechnet sich nur dann nicht, wenn der Pflegende rasch verstirbt.
Siehe hieram 17.01.2022 | 15:51
Zitat von Schwiegertochter anzeigenausblenden
Hallo Schwiegertochter, ja, so in etwa wirkt sich das aus. Die 8,70 EUR habe ich der Broschüre der DRV bei Pflegegrad 2 entnommen. Der Betrag ist abhängig vom Durchschnittseinkommen und ändert sich deshalb jährlich entsprechend. Genauere Informationen hierzu (inklusiv Berechnungsbeispielen) finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Dank Ihrer Rückfrage bin ich übrigens darüber gestolpert, dass in meinen Berechnungen bezüglich 'Klagen wegen 1%' ich mich in der Höhe des Pflegegeldes vertan habe. Hier habe ich versehentlich die Leistungen als Beispielbeträge angegeben, die gezahlt werden, wenn ein Pflegedienst die Pflege durchführt, also als 'Pflegesachleistung'. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige ('Pflegegeld')gibt es nur die Hälfte. Dies ändert allerdings nichts an meiner ansonsten dazu geäußerten Meinung. Trotzdem möchte ich mich für das Versehen - auch bei anderen Mitlesern - entschuldigen. Die korrekten Beträge finden sich ebenfalls in der o.a. Broschüre. Als ergänzender Hinweis noch dieser Link https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alle… denn wer jemanden 'häuslich pflegt' ist auch unfallversichert. Das kann man also noch als 'Ersparnis' mit einrechnen in die (beispielhaften) 15 EUR 'Rentenverzicht :-) Wünsche Ihnen immer ausreichend Kraft für diese (nicht immer einfache) Aufgabe und alles Gute!
W°lfgangam 17.01.2022 | 19:04
Zitat von Schwiegertochter anzeigenausblenden
Hallo Schwiegertochter, endlich, Sie haben es sehr gut verstanden. Kann sich ggf. auch erst ab 3. Jahr rechnen bei/nur Pflegegrad 2 ...ohne nun im Detail auf Rentenhöhe /Anpassungen /abgelaufene Vorjahrespflege zum jeweiligen Erhöhungsstichtag 01.07. einzugehen. Letztendlich kommen die 1 % Verzicht ja wieder, wenn die Pflegetätigkeit beendet wird *) und der Bonus (mit den Zuschlägen nach der Regelaltersgrenze) daraus bleibt auf Lebenszeit bei Ihnen erhalten. *) die Vollrente ist dann umgehend bei der DRV formlos zu beantragen, weil dieser Antrag erst ab Folgemonat für die eigene Altersrente wirkt. Gruß w.
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