Pflegender Rentner

von
Arnie

Hallöchen meine Schwester ist regulärer Altersrentner, sie pflegt mit mir zusammen ,ich Altersrentner für langjährige Versicherte, unsere Mutter. Nun haben wir Post bekommen von der Pflegekasse und werden darum gebeten die Anträge auf Zahlung der Beiträge zur Renten u. Arbeitslosen versicherung für Pflegepersonen zu stellen.

Nach einem Telefonat mit der Kasse haben wir mitgeteilt das wird das nicht möchten. Daraufhin sollten wir dies schriftlich mitteilen, was wir auch getan haben ( wir verzichten auf die Beiträge zu Rentenversicherung aus persönlichen Gründen.

Nun erhielten wir nach drei Wochen wieder diesen Antrag mit der bitte ihn auszufüllen.

Meine Schwester rief nun erneut an und wurde dort nun sehr unfreundlich abgefertigt das wir das ausfüllen müssen.
Nun teilten wir der Kasse abermals mit das wir das nicht möchten,und es auch keinerlei Rechtsgrundlage für eine Pflicht/Zwansbeantragung für diese Leistungen der Pflegekasse gibt.

Nun unsere Frage wir wollen aus persönlichen Gründen darauf verzichten weil wir das aus moralischen gründen nicht noch zusätzlich wollen. Also wir wollen darauf verzichten.

Gibt es eine rechtliche Grundlage zum beantragen der Anträge wenn wir diese Leistungen der Pflegekasse (Rentenversicherungsbeiträge) doch nun nicht wollen ?

Gruß Arnie

von
Arnie

Zitiert von: Arnie
Hallöchen meine Schwester ist regulärer Altersrentner, sie pflegt mit mir zusammen ,ich Altersrentner für langjährige Versicherte, unsere Mutter. Nun haben wir Post bekommen von der Pflegekasse und werden darum gebeten die Anträge auf Zahlung der Beiträge zur Renten u. Arbeitslosen versicherung für Pflegepersonen zu stellen.

Nach einem Telefonat mit der Kasse haben wir mitgeteilt das wird das nicht möchten. Daraufhin sollten wir dies schriftlich mitteilen, was wir auch getan haben ( wir verzichten auf die Beiträge zu Rentenversicherung aus persönlichen Gründen.

Nun erhielten wir nach drei Wochen wieder diesen Antrag mit der bitte ihn auszufüllen.

Meine Schwester rief nun erneut an und wurde dort nun sehr unfreundlich abgefertigt das wir das ausfüllen müssen.
Nun teilten wir der Kasse abermals mit das wir das nicht möchten,und es auch keinerlei Rechtsgrundlage für eine Pflicht/Zwansbeantragung für diese Leistungen der Pflegekasse gibt.

Nun unsere Frage wir wollen aus persönlichen Gründen darauf verzichten weil wir das aus moralischen gründen nicht noch zusätzlich wollen. Also wir wollen darauf verzichten.

Gibt es eine rechtliche Grundlage zur Zangs/pflicht beantragung der Anträge wenn wir diese Leistungen der Pflegekasse (Rentenversicherungsbeiträge) doch nun nicht wollen ?

Gruß Arnie

von
Schade

Warum wollen Sie das denn nicht?

Das kostet Sie doch keinen Cent, die Pflege leisten Sie ohnehin.

Eine gesetzlich zustehende Leistung nicht zu wollen, ist löblich (das dankt Ihnen aber keiner), aus Ihrer Sicht vielleicht auch moralisch begründet, viele würden aber sagen: schön blöd das nicht zu wollen und auf späteren Rentenzuwachs zu verzichten.

Letztlich aber Ihre Entscheidung.

von
Siehe hier

Hallo Arnie,
sofern Sie und Ihre Schwester die Voraussetzungen erfüllen (dies prüft die Pflegekasse) sind Sie versicherungspflichtig.

D. h., die Pflegekasse muss die Beiträge für Sie bezahlen. Davon profitieren Sie dann durch Anrechnung dieser Beiträge, die Ihre eigenen Renten erhöhen.

Auf eine Pflicht kann man nicht verzichten, und die Pflegekasse hat dadurch auch keine andere Möglichkeit, die Gelder irgend woanders zu verwenden.

Wenn Sie aber aus moralischen Gründen eigentlich auf den Anspruch 'verzichten' möchten, haben Sie dann ja aber dennoch die Möglichkeit, die Gelder aus dadurch entstehender Rentenerhöhung an eine Organisation Ihrer Wahl zu spenden.
Vielleicht ist das ja weniger nervenaufreibend, als sich mit der Pflegekasse herumzuärgern.

von
Arnie

Danke für die Antworten, aber leider wurde unsere Frage nicht vollständig beantwortet. Gibt es nun eine Pflicht bzw. Zwang diese Anträge zu stellen auch wenn man diese Leistung der Pflegekasse nicht möchte?

Wir denken eben anders als die Mehrheit der Bevölkerung man muss doch nicht immer alles in Anspruch nehmen bloss weil es einem zusteht.(klar wer niedriges einkommen hat oder niedrige Rente ist das nachvollziehbar und auch okay)
Wir sind eben schon dankbar das die Pflegekasse unsere Mutter mit dem Pflegegeld hilft, meine Schwester und ich haben ausreichende Renten mit dem wir zufrieden sind und auch auskommen.
Wir brauchen nicht höher,schneller weiter:-)

Es gibt genug Mitmenschen die alles nehmen was sie kriegen können obwohl sie es vielleicht garnicht bräuchten.

Wir denken da eben anders,auch wenn viele es nicht verstehen können oder wollen:-))

Liebe Grüße Arnie

von
Siehe hier

Zitiert von: Arnie
Danke für die Antworten, aber leider wurde unsere Frage nicht vollständig beantwortet. Gibt es nun eine Pflicht bzw. Zwang diese Anträge zu stellen auch wenn man diese Leistung der Pflegekasse nicht möchte?


Es gibt genug Mitmenschen die alles nehmen was sie kriegen können obwohl sie es vielleicht garnicht bräuchten.

Wir denken da eben anders,auch wenn viele es nicht verstehen können oder wollen:-))

Liebe Grüße Arnie

Hallo Arnie,
doch, ich verstehe schon, dass Sie das nicht möchten, aber (in Ihrem Fall leider) gibt es eine Versicherungspflicht und somit
auch die Pflicht, diese Antragsunterlagen auszufüllen. Geregelt ist dies in §3 SGB VI "Versicherungspflicht sonstige Personen".
Da Ihre Mutter anscheinend Pflegegeld für häusliche Pflege von der Pflegegeldkasse (PK) erhält, muss die PK prüfen, ob eine Versicherungspflicht vorliegt.

Unter diesem Link
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0003.html#doc1577446comment35
finden Sie die GRA (Gemeinsame rechtliche Anweisungen) zu diesem Paragraphen.
Unter bestimmten Umständen kann man dann dem Bescheid widersprechen, hierzu finden Sie ein Musterscheiben unter 'Anlagen' und dort am Ende der Anlage 2b 'Verfahrensbeschreibung zur Feststellung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vom 01.08.2016 (ab 01.01.2017)'
Vielleicht finden Sie ja dort auch einen für Sie und Ihre Schwester zutreffenden Ablehnungsgrund (und das wahrscheinlich einfacher, als wenn es verschiedene Hin- und Rückfragen hier im Forum dazu gibt).

Bitte lesen sie sich die GRA aber auch hinsichtlich der Leistungen "Pflegegeld" für Ihre Mutter sorgfältig durch, denn die Höhe des Pflegegeldes ist ja auch abhängig von den (im Haus) erbrachten Pflegeleistungen. Wenn also Ihr Anliegen, auf die Beiträge zur Erhöhung der eigenen Rente zu verzichten, zu einer Kürzung des Pflegegeldes Ihrer Mutter führen würde, wäre das ja kontraproduktiv! Da bleibe ich dann bei dem bereits gemachten Vorschlag, dass Sie das Geld dann ja spenden könnten.

Letztendlich ist nach Anfrage durch die PK dann die DRV die Stelle, die über Versicherungspflicht oder -Freiheit zu entscheiden hat, sofern Sie mit der Entscheidung der PK nicht einverstanden sind.

Sofern also noch Fragen offen bleiben (nach der Lektüre der GRA) können Sie sich auch direkt telefonisch an Ihre zuständige DRV wenden.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

von
Ähnlich

So spät gibt es keine Expertenantwort.
Warten Sie heute diese Antwort ab oder kontaktieren Sie einen Anwalt um zu fragen wie ihr Vorhaben glücken kann.
Mir fällt keine andere passende Beratungsstelle ein wenn Sie bei der Pflegekasse nicht weiterkommen.
Ich persönlich würde mich einfach weigern weil es eine Selbstverständlichkeit wäre.

Experten-Antwort

Guten Tag Arnie,

die Versicherungspflicht als Pflegeperson kommt kraft Gesetzes zustande, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eines Antrags der Pflegeperson bedarf es für den Eintritt der Versicherungspflicht nicht. Der von den Pflegekassen beziehungsweise den privaten Versicherungsunternehmen verwendete „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ hat keine rechtsbegründende Bedeutung. Er dient allein dazu, die für die Beurteilung der Versicherungspflicht und Durchführung der Versicherung mit Beitragszahlung erforderlichen Angaben und Informationen zu erhalten. Pflegepersonen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, sind nach § 196 Abs. 1 SGB VI gegenüber dem Rentenversicherungsträger auskunftspflichtig. Eine Auskunfts- beziehungsweise Mitwirkungspflicht gegenüber der Pflegekasse ergibt sich aus § 60 SGB I.

Sollten Sie sich dazu entschließen die Fragen nicht zu beantworten, wird die Pflegekasse nach erfolgloser Erinnerung (vermutlich) die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam

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