Hallöchen meine Schwester ist regulärer Altersrentner, sie pflegt mit mir zusammen ,ich Altersrentner für langjährige Versicherte, unsere Mutter. Nun haben wir Post bekommen von der Pflegekasse und werden darum gebeten die Anträge auf Zahlung der Beiträge zur Renten u. Arbeitslosen versicherung für Pflegepersonen zu stellen.
Nach einem Telefonat mit der Kasse haben wir mitgeteilt das wird das nicht möchten. Daraufhin sollten wir dies schriftlich mitteilen, was wir auch getan haben ( wir verzichten auf die Beiträge zu Rentenversicherung aus persönlichen Gründen.
Nun erhielten wir nach drei Wochen wieder diesen Antrag mit der bitte ihn auszufüllen.
Meine Schwester rief nun erneut an und wurde dort nun sehr unfreundlich abgefertigt das wir das ausfüllen müssen.
Nun teilten wir der Kasse abermals mit das wir das nicht möchten,und es auch keinerlei Rechtsgrundlage für eine Pflicht/Zwansbeantragung für diese Leistungen der Pflegekasse gibt.
Nun unsere Frage wir wollen aus persönlichen Gründen darauf verzichten weil wir das aus moralischen gründen nicht noch zusätzlich wollen. Also wir wollen darauf verzichten.
Gibt es eine rechtliche Grundlage zum beantragen der Anträge wenn wir diese Leistungen der Pflegekasse (Rentenversicherungsbeiträge) doch nun nicht wollen ?
Gruß Arnie