Sofern Ihre Mutter in Pflegestufe I eingestuft ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie Ihre Mutter in häuslicher Umgebung mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen.
Die Höhe der entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge hängt von der Pflegestufe und vom Pflegeumfang ab.
Die Zahlung der Beiträge übernimmt ggf. die Pflegekasse Ihrer Mutter.
Die Beurteilung der Pflegestufe und des Pflegeumfangs nimmt die Pflegekasse mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor.
Sollten Sie wegen der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig sein, dann würde dies zu einer Erhöhung der späteren Altersrente führen. Bei der derzeit laufenden Erwerbsminderungsrente werden diese Beiträge noch nicht berücksichtigt.