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Zur Experten-Antwort springenHallo Fr. Schäfer,
wie bereits Schade schon geschrieben hat, werden die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend dem pflegerischen Aufwand bestimmt. Dabei wird nicht nur auf die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit abgestellt, sondern zusätzlich innerhalb der Stufen nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand differenziert.
Dass bezogene Pflegegeld entspricht nicht den Werten in Ihrem Versicherungskonto. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden anhand eines festgelegten Werts, der Bezugsgröße, sowie den oben genanten Punkten ermittelt.
Je höher die Pflegstufe und der Pflegeaufwand, desto höher sind die beitragspflichtigen Einnahmen, welche wiederum auch die spätere Rentezahlung steigert.
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