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Pflegetätigkeit während EU-Rente - Frage an Experten

von Karin24.11.2010 | 12:36
2413 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe seit April 1998 EU-Rente. Vom Sept. - 7.5.02 = 21 Mon. habe ich meine Schwiegermutter gepflegt = im Versicherungsverlauf enthalten mit "Pflichtbeitragszeit für Pflegetätigkeit - Rentenbezug mit Zurechnungszeit". Jetzt beziehe ich ab 1.11.10 im Anschluß an die EU-Rente Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Im neuen Rentenbescheid werden diese 21 Monate bei der Berechnung der Entgeltpunkte als "Pflichtbeitragszeiten, beitragsgeminderte Zeit" erfaßt. Meine Frage: ist es richtig, daß die Pflegetätigkeit als beitragsgeminderte Zeit berücksichtigt wird? Müßten diese 21 Mon. nicht als "Pflichtbeitragszeit" bewertet werden? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

dem Beitrag von Mario kann ich zustimmen. Der Begriff „beitragsgeminderte Zeit“ bedeutet im Übrigen nicht, dass die in diesem Zeitraum gezahlten Beiträge in Ihrem Wert gemindert sind. Vielmehr wird durch diese Bezeichnung nur deutlich gemacht, dass neben einer Beitragszeit gleichzeitig auch beitragsfreie Zeiten berücksichtigt werden. Die beitragsgeminderten Zeiten werden bei der Rentenberechnung zunächst wie Beitragszeiten bewertet; sie erhalten zusätzliche Entgeltpunkte, wenn ihre Bewertung als beitragsfreie Zeit günstiger ist.

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1 Antworten

Marioam 24.11.2010 | 12:42
Nein, sie müssten nicht als Pflichtbeitragzeite gewertet werden. Die Zeit des Rentenbezugs ist eine Anrechnungzeit. Gemäß § 54 Abs 3 SGB VI liegt bei Zusammentreffen von Anrechnungszeiten ( Rentenbezug ) und einer Pflichtbeitragszeit ( Pflege ) eine beitragsgeminderte Zeit vor. Die Bewertung in Ihrem Bescheid ist folglich richtig.
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