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Experten-Antwort

Pflegeversicherung

von Irmi Künert17.09.2010 | 12:14
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine Tante befindet sich seit ca. 7 Jahren im Heim. Sie hat einen Vormund (mein Schwager), ist nicht verheiratet und hat keine Kinder, nur eine Schwester (meine Mutter). Meine Tante besitzt ein sogenanntes Leibgeding auf ein Haus, das meiner Mutter gehört (meine Mutter bewohnt dieses Haus nicht). Dieses Haus soll mir jetzt überschrieben werden, aber der Vormund behauptet, dann müsste ich für die Restkosten des Heimes aufkommen. Wie kann das sein? Bis jetzt muss weder meine Mutter, der das Haus gehört, noch mein Schwager(Vormund) der mitlerweise das Haus für seine Zwecke nutzt, irgendwas zuzahlen. Soviel ich weis zahlt die Sozialhilfe den Restbetrag zur Pflegeversicherung und Rente meiner Tante. Auf Anfrage meinerseits beim Vormundschaftsgericht, wurde mir keine Auskunft erteilt und ich solle mich ruhig verhalten , keine schlafenden Hunde wecken. Äußerst dubios die ganze Sache. Mitlerweile bin ich der Meinung, das die Pflegeversicherung oder das Sozialamt nichts vom diesem Leibgeding weis, das der Vormund dieses mit Wissen der Dame die da im Vormundschaftsgericht sitzt, verheimlicht. Das schlimme ist eben, das mir keinerlei Auskünfte erteilt werden und meine Mutter, die vielleicht das Recht als Schwester hätte, begreift aufgrund ihres Alters, die Zusammenhänge nicht mehr. An wen kann ich mich wenden, um diese schwierige Sache zu klären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Künert, der Experte kann Ihnen zu diesem Thema nur den Rat geben, sich an einen Anwalt (einen Notar brauchen Sie sowieso für die Eigentumsübertragung) oder den zuständigen Leistungsträger (der, der die nicht gedeckten Heimkosten übernimmt, i.d.R. das Sozialamt) zu wenden. Im Regelfall gehen jedoch die Lasten die auf einer Immobilie liegen (also das Leibgeding) auf den neuen Eigentümer über.

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2 Antworten

N B G F U Nam 17.09.2010 | 12:37
Hallo, im Rahmen von Leistungen die in einem Pflegeheim erbracht werden, gibt es kein (!) schutzwürdiges Vermögen. Sollte es sein, dass Kosten von der Pflegeversicherung und der Rente nicht mehr gedeckt werden können, kann u.U. das Vermögen des Verischerten herangezogen werden. Übertragungen können auch eine geraume Zeit (i.d.R. bis 10 Jahre) zurückverfolgt werden. Der Schutz des Staates geht hier vor den eigenen Interessen.
W*lfgangam 17.09.2010 | 20:15
Hallo Irmi Künert, > An wen kann ich mich wenden, um diese schwierige Sache zu klären? an das örtliche Sozialamt, die Stelle, die Hilfe in Einrichtungen (Heime) bearbeitet. Schildern Sie denen den Sachverhalt, die werden Sie unverbindlich aufklären ...und denken Sie dran, es geht um Ihre Interessen und nicht um etwaige Mauschelein der Anderen. Wenn da was faul sein sollte, wird es aufgedeckt und nachgefordert. Gruß w.
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