Sehr geehrte Frau Künert, der Experte kann Ihnen zu diesem Thema nur den Rat geben, sich an einen Anwalt (einen Notar brauchen Sie sowieso für die Eigentumsübertragung) oder den zuständigen Leistungsträger (der, der die nicht gedeckten Heimkosten übernimmt, i.d.R. das Sozialamt) zu wenden. Im Regelfall gehen jedoch die Lasten die auf einer Immobilie liegen (also das Leibgeding) auf den neuen Eigentümer über.