Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und weisen auf die fehlenden Pflegezeiten hin. Der Sachbearbeiter wird mit der Pflegekasse abklären, ob Beiträge gezahlt worden sind oder nicht.
Die Zahlung von Pflegegeld allein ist kein Nachweis für Pflegezeiten. Es muss immer ein Antrag auf Zahlung von Pflichtbeiträgen bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist (falls die Beantragung damals unterblieben ist) leider nicht möglich.