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Pflegeversicherungsbeiträge in das Rentenkonto

von Lieselotte Kowalski24.11.2009 | 20:46
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3 Antworten

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Guten Abend, vor ca. 10 Jahren habe ich für meinen Vater ca. 2 Jahre Pflegegeld erhalten und somit wurden auch Beiträge auf mein Rentenkonto einbezahlt. Leider habe ich im Versichertenverlauf darüber keine Angaben. Wo kann ich die Zeiten erhalten bzw. Nachfragen ? Auf Anfrage teilte mir die Pflegeversicherung mit, dass sie mir keine Angaben mehr darüber machen können. Leider liegen mir darüber auch keine Unterlagen mehr vor. Vielen Dank für Ihre Antwort - schönen Abend Lieselotte K.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und weisen auf die fehlenden Pflegezeiten hin. Der Sachbearbeiter wird mit der Pflegekasse abklären, ob Beiträge gezahlt worden sind oder nicht.

Die Zahlung von Pflegegeld allein ist kein Nachweis für Pflegezeiten. Es muss immer ein Antrag auf Zahlung von Pflichtbeiträgen bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine rückwirkende Anerkennung ist (falls die Beantragung damals unterblieben ist) leider nicht möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es ist kein gesonderter Antrag bei der Rentenversicherung notwendig, da die Versicherungspflicht kraft Gesetzes eintritt wenn alle Voraussetzungen vorliegen, aber bei der Krankenkasse muß ein Antrag auf Leistungen gestellt werden und die Krankenkasse muss dies gegenüber der Rentenversicherung (ggf, auch rückwirkend) bestätigen.

Kann die Krankenkasse dies wegen fehlender Unterlagen nicht, tritt auch keine Versicherungspflicht ein. Im Antrag auf Leistungen ist auch eine Frage enthalten, ob die Beitragszahlung zur Rentenversicherung beantragt wird.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Pflegepersonen über mögliche Versicherungspflicht aufzuklären. In der Regel wird ein entsprechendes Infoschreiben mit einem Fragebogen übersandt. Letztendlich gibt es ja auch Ausschlußgründe für eine Versicherungspflicht (z.B. Vollrentenbezug, erwerbsmäßige Pflege etc.).

1 Antworten

Morgenam 25.11.2009 | 10:09
Hallo Liselotte, ich glaube sie verwechseln da etwas.Die Tatsache das Pflegegeld gezahlt wurde,führt nicht zur Rentenversicherungspflicht.Unglücklicherweise denken das viele. Sie hätten damals einen gesonderten Antrag stellen müssen.Sofern sie dies getan haben,muss der Antrag einer Stelle vorliegen. Aus Ihren Schilderungen glaube ich nicht, das diesbezüglich damals etwas beantragt wurde. Wenden sie sich mal an Ihre zuständige Rentenversicherung, die können dann Ihre Akte durchforsten,evtl findet sich etwas
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