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Pflegezeiten ohne Pflegestufe

von Nadja30.11.2009 | 13:03
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3 Antworten

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Wenn man sich intensiv um sein behindertes Kind (schwerbehindert) gekümmert hat, aber nie eine Pflegestufe o. ä. beantragt hat und jetzt kurz vor Rentenalter feststellt, dass diese Zeiten wichtig für die Rente gewesen wären, hat man dann noch die Möglichkeit, hier irgendetwas rückwirkend zu beantragen? Es geht dabei auch um Zeiten vor 95. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von Schwarzwälder schliesse ich mich an.

2 Antworten

Ernest B. Schoedsackam 30.11.2009 | 22:15
Ich kenne definitiv einen Fall aus der Verwandtschaft meiner Frau, bei der auch noch zehn Jahre später auch ohne Einschaltung der Pflegekasse (die es in dieser Form auch erst seit 1995 gegeben hat) Pflege-berücksichtigungszeiten nachträglich durch die LVA anerkannt wurden. Es mußte lediglich der Schwerbehindertenausweis (100 %) für das seit Geburt schwerstbehinderte Kind eingeschickt werden. Pflegegeld wurde dagegen für dieses Kind erst ab 1995 gezahlt. Ich stimme daher dem Beitrag von "Herrn Rossi" ebenfalls zu.
Wolfgangam 30.11.2009 | 21:45
Hallo Nadja, >Das heißt also: Mit Pflegeberücksichtigungszeiten bis 95 könnte man durch Atteste, Befunde u. ä. Glück haben. Nein, grundsätzlich nicht ...die PflegeBÜZ sind/waren zeitnah zu beantragen - wie soll ein med. Dienst das HEUTE rückwirkend für diese Zeit positiv befürworten können ? >Was ist aber mit den Zeiten danach? Auch hier gilt, kein Antrag ...wie soll das die Pflegekasse bescheinigen können (wenn Sie den Sachbearbeiter nicht hintenrum im 'Schwitzkasten' haben, der den Fall aus 20 Jahren Vergangenheit kennt ;-) ?? Nadja, 'kümmern' alleine reicht nicht. Die Frage ist, ob Sie Pflege-BÜZ oder BÜZ für Kindererziehungszeiten haben wollen (für Pflegekind) ...Letzteres ist genauso schwer nachzuweisen. Gruß w.
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