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Experten-Antwort

Pflegezeiten von Beamten

von Markus Semmler30.05.2017 | 10:35
664 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, eine mir bekannte Beamtin pflegt ihre Mutter mehr als 14 Stunden wöchentlich. Kann sie Pflichtbeiträge in der RV erhalten oder ist sie generell versicherungsfrei? Würden ihr die Pflichtbeiträge überhaupt irgendetwas bringen oder würde ggf. die Pension auf die Rente angerechnet werden (oder umgekehrt)? Schon mal vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr „Markus Semmler“!

Grundsätzlich sind Beamte nicht von der Versicherungspflicht aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit ausgeschlossen.

Sollte die Beschäftigung der Beamtin jedoch wöchentlich mehr als 30 Stunden um-fassen, führt das zum Ausschluss der Versicherungspflicht.

Rentenversicherungspflicht kommt auch nicht in Betracht, wenn die Pflegeperson bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert war oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten hat.

Um ihre persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, sollte sich die Beamtin an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Klugpuperam 30.05.2017 | 12:03
Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person prüft, ob Beiträge zu zahlen sind. Das kann auch bei pflegenden Beamten der Fall sein. Die Auswirkungen der Beiträge auf die Versorgung sind mit der Stelle zu klären, die die Versorgung zahlt. Die Versorgung ist landesspezifisch und der Bund hat auch eigene Vorschriften. Der Weg wäre: Pflegekasse, Rentenversicherung und dann Versorgungsdienststelle
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