Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

PflegeZG

von Fromme12.01.2009 | 09:46
1177 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, als Behindertenberatungsstelle wurden wir mit folgender Frage konfrontiert: Ist es im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (durch die DRV Bund) möglich, dass einem Antragsteller, der eine pflegebedürftige Angehörige (Stufe II) zuhause versorgt, die Leistung Haushaltshilfe zu gewähren, wie dies auch im Rahmen der Kinderbetreuung möglich ist? Nur so kann er eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchführen.

4 Antworten

Rosannaam 12.01.2009 | 10:09
Hallo Fromme. fragen Sie bei der Krankenkasse/Pflegekasse nach. Ich meine, dass Sie von dort Hilfe erhalten. Denn auch bei Krankheit, Urlaub des Pflegenden gibt es bestimmte Leistungen durch diese Kasse. MfG Rosanna
Frommeam 12.01.2009 | 11:38
Hallo Experte, das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gilt seit 1.7.08 und ermöglicht Angehörigen von Pflegebedürftigen, 10 Tage bezahlten Urlaub von ihrem Arbeitgeber zu erhalten, um die Pflege zu organisieren. Der Gesetzgeber begründete dies analog der Regelung zur Kinderbetreuung - daher ist es nur sachdienlich, die entsprechenden Regelungen auch auf den Bereich der medizinischen Rehabilitation auszudehnen, oder? Wenn möglich, teilen Sie mir bitte mit, welche Wege man gehen muss, um entsprechende Ergänzungen der rentenrechtlichen Bestimmungen zu erreichen. Freundliche Grüße aus Westfalen K. Fromme
Chrisam 12.01.2009 | 19:26
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht 10 Tage Freistellung (oder unter Umständen auch länger), wenn in dieser Zeit auch die Pflege durchgeführt wird. Hier kommenLeistungen der Pflegekasse, wie z.B. Verhinderung einer Pflegeperson oder Kurzzeitpflege von jeweils 1470,-€ in Betracht.
Frommeam 13.01.2009 | 10:32
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Verdeutlichung: bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird bislang "nur" Haushaltshilfe wegen Kinderbetreuung gewährt. Mit Einführung des Pflege ZG (01.07.08) erscheint uns eine Ausweitung der Gewährung von Haushaltshilfen wegen - Pflegebetreuung - sachgerecht. Wie bringt man diese Ergänzung dem Rentenversicherungsträger nahe, damit dieser vielleicht seine Richtlinien dementsprechend ändert? Mit freundlichem Gruß Fromme - Dipl. Soz.arb.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

In jungen Jahren erscheint die private Krankenversicherung häufig attraktiv. Wenn aber im Alter die Einkünfte sinken, ändert sich die Sichtweise. Doch mit diesen 5 Schritten können Sie ihre finanzielle Situation klären und die Belastung lindern.

Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026