Hallo marco34,
ich fasse mal das Wesentliche zusammen:
- Rente bzw Rentenzeit ist in der Tat kein Wunschkonzert. Tatsachenspeicherung ist hier das Schlagwort. Auswirkungen zeigen sich letztlich erst im Leistungsfall, da über die Bewertung erst zu diesem Zeitpunkt entschieden wird. Daher ist auch korrekt, dass in einer A/B Stelle niemand diesbzgl. Probe-/Vergleichsberechnungen anstellen wird.
- Negative Auswirkungen sind möglich. Die neben der AZ liegenden Beiträge werden jedoch immer ihrer Höhe nach bewertet.
Auswirkungen können sich eher im Gesamtgefüge ergeben. zB:
a) mehrere bewertbare gleichartige AZen sind vorhanden und führen zu beitragsgeminderten Zeiten. Dann werden ALLE Beiträge neben diesen Zeiten von der mgl. Bewertung ALLER gleichartiger AZen abgezogen. Dadurch können hohe Beiträge neben einer AZ die Bewertungen einer AZ mit nebenher nur kleinen Beiträgen negativ beeinflussen (nur die AZ mit danebenliegenden kleinen Beiträge würde erheblich aufgewertet werden, wenn eine weitere gleichartige AZ mit zeitgleichen hohen Beiträgen dazu kommt, dann werden ALLE Beiträge von der mgl. AZ-Bewertung abgezogen. Dafür kann dann ggf. auch die Aufwertung der ersten AZ etwas geschmälert werden)
b) beitragsgemindert Zeiten werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (..Lebensarbeitsdurchschnittswert..) rausgerechnet. Wenn die Beiträge neben der AZ höher sind, als der Lebensarbeitsdurchschnitt der übrigen reinen Beitragszeiten, dann reduziert sich dieser Durchschnittswert der Beitragszeiten. Dieser Durchschnittswert ist dann wieder für die Bewertung von beitragsgeminderten und beitragsfreien Zeiten verantwortlich. Also auch hier kann sich eine negative Verschiebung ergeben.
Bewertung Stand heute spielt keine Rolle. Entscheidend ist das Rentenrecht im Zeitpunkt der späteren Rente