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Pflicht auf Antrag

von Günther17.08.2009 | 15:46
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Ich bin Jahrgang 1957 und seit 1994 selbständig. Einige Jahre habe ich freiwilligen Mindestbeitrag bezahlt, die letzten 5-6 Jahre nichts mehr. Jetzt habe ich gemerkt, dass ich die vorgezogene Altersrente für langjährig Versichert wohl nicht bekommen kann. Kann ich durch neue Zahlung von Mindestbeiträgen den Anspruch bekommen? Bzw. könnte ich mich pflichtig machen und nach ein paar Jahren wieder aussteigen? Vielen Dank im Voraus. Günther

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nachdem Sie Jahrgang 1957 sind, haben Sie mit 65 Jahren und 11 Monaten Anspruch auf Altersrente, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Sie müssten dann allerdings einen Abschlag von 10,5 % in Kauf nehmen.

Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie nicht als Selbständiger versicherungspflichtig Kraft Gesetzes sind. Sie können aber auch die Versicherungspflicht auf Antrag nicht mehr in Anspruch nehmen, da dies nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich ist.

Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen jedoch neben Pflichtbeiträgen u. a. auch freiwillige Beiträge. Ob Ihnen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen weiterhilft und damit deren Zahlung sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis Ihrer bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht gesagt werden.

Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung entsprechend beraten lassen.

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