Pflicht zur Umschulung?

von
Winter

Ich habe vor 6 Monaten EU-Rente beantragt. Wiederspruch läuft und danach werde ich wohl klagen müssen. Jetzt verlangt meine Krankenkasse von mir, ich soll bei DRV eine Umschulung beantragen. Mein Anwalt sagt aber, wenn ich das mache, dann könne ich meine Rente vergessen. Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und dem Mann das erklärt. Aber der sagte nur, das wäre ihm egal ob ich Rente bekäme oder nicht. Muss ich mir das bieten lassen?

von
Agens d.

Wenn der Widerspruch noch nicht entschieden wurde, können Sie doch jetzt noch gar nicht von einer Klage ausgehen. Warum so pessimistisch ?

Warten Sie doch erstmal den Ausgang des Widerspruchsverfahrens ab.

Die Krankenkasse kann Sie im übrigen nicht zu einer Umschulung auffordern, allenfalls zur Rehanantragstellung.

Das sollte ihr Anwalt eigentlich wissen....und sich auch darum dann kümmern und ihrer Krankenkasse mal entsprechendes schreiben !

Umschulungen werden z.B. von der Renteversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit
veranlasst und auch bezahlt, aber nicht von der Krankenkasse.

von
Winter

Die Krankenkasse hat mir ein Formular zugeschickt, wo drauf steht, Antrag auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Mein Anwalt sagt, dass ist eine Umschulung. Wenn ich dieses Formular nicht bis ende nächster Woche unterschrieben an meine Kasse zurückschicke, damit die es persönlich an die DRV weiterleiten können, dann wollen die mein Krankengeld sperren. Mein Anwalt hat einen guten Ruf und meinte, dass eine berufliche Rehabilitation eine Rente ausschließt. Die DRV hat bereits in einer ersten Stellungnahme signalisiert, das mein Wiederspruch wohl abgelehnt wird. Deshalb bleibt nur noch die Klage. Umschulen kann ich immer noch wenn das Gericht die Rente auch ablehnt. Solange will die Krankenkasse aber nicht warten.

von
???

Nach Ihrer Schilderung sind sich die Gutachter der DRV und der Mdk einig, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. Sonst würde Ihre Krankenkasse Sie im laufenden Rentenverfahren nicht dazu auffordern, den LTA-Antrag zu stellen. Ihre Chancen im Rentenverfahren sind also nicht die besten. Die KK ist berechtigt, Sie nach § 51 SGB V aufzufordern, einen Teilhabe- Antrag (medizinisch oder eben auch beruflich) zu stellen. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihnen die KK das Geld streichen.
LTA sind nicht nur Umschulungen. Es gibt eine ganze Reihe von Leistungen, die im SGB IX aufgeführt sind. Stellen Sie einfach den Antrag, und lassen Sie mal auf sich zukommen, was passiert. Das "Schlimmste" wäre doch wohl, dass Sie plötzlich eine gesundheitlich passende Arbeit hätten, mit der Sie zurecht kommen. Wäre das wirklich so furchtbar?

von
Winter

Warum sollte ich denn freiwillig auf eine Rente verzichten? Das ich noch Vollzeit in anderen Berufen arbeiten kann, wird von mir nicht bestritten. Wozu gibt es Berufsunfähigkeitsrenten, wenn man von der Krankenkasse zum Umschulen gezwungen werden kann?

von
???

Wenn Sie noch Vollzeit in anderen Berufen arbeiten können, werden Sie keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Sollten Sie unter die Vertrauensschutzregelung fallen, haben Sie evtl. Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Eine "Berufsunfähigkeitsrente" gibt es bei der DRV nicht mehr.
Im übrigen, falls Sie unter die Vertrauensschutzregelung fallen, wird aufgrund Ihres Alters eine Umschulung von der DRV kaum in Bertacht gezogen werden. Sie können den LTA-Antrag unbesorgt stellen.

von
Hans-Hrmann

Natürlich können Sie auch weiterhin das Ziel EM-Rente verfolgen.

Aber nach ihren eigenen Worten stehen die Chancen darauf nun ja wohl nicht sehr gut.

Insofern ist es mehr als fraglich , ob nach einem erfolglosem Widerspruch vor dem Sozialgericht dann etwas anderes bei rum kommt - zumal so ein SG Verfahren Jahre dauern kann.

Akzeptieren Sie doch einfach , das Sie offensichtlich nicht erwerbsgemindert sind und suchen sich einen anderen Job - auch und gerade mit Hilfe der Teilhabe am Arbeitsleben /Umschulung.

Kommen Sie der Aufforderung der KK nicht nach, wird diese ihnen - zu Recht ! - die weitere Zahlung des Krankengeld verweigern.

Um weiterhin KK-Geld zu erhalten sind Sie verpflichtet , der Aufforderung der KK nachzukommen - so einfach ist das.

Das ganze ist eben kein
" Wunschkonzert " , wo man sich eine für sich angenehme Leistung aussuchen kann !

Experten-Antwort

Einzelfälle können in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden.

Maßgebend ist § 51 SGB V. Danach ist die Krankenkasse berechtigt, Ihnen eine Frist von 10 Wochen zu setzen, innerhalb der Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Stellen Sie diesen Antrag nicht innerhalb der Frist, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.

Außerdem gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente", vgl. § 8 SGB IX. Leistungen zur Teilhabe sind also vorrangig vor Rentenleistungen zu erbringen.

Durch eine entsprechende Antragstellung kommen Sie Ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach.

von
Berhardine

Nur ein Tipp: Die Frist beträgt 10 Wochen. Sie können also am letzten Tag der Frist den Antrag noch stellen! Außerdem kann es im Verfahren doch taktisch günstiger sein Reha-Bereitschaft zu signalisieren und nicht die "Rentenfixierung".

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