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Experten-Antwort

Pflichtbeiragszeiten

von tarif194702.12.2013 | 17:54
2188 Ansichten
5 Antworten

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Hallo an das Forum folgendes Problem. Habe 2008 Antrag auf Reha gestellt, die mir endlich Ende 2012 durch SG Beschluß benehmigt wurde.Weitere Pflichtbeiträge wurden bis July 2013 bezahlt. Teil EM-Rente genehmigt aber Zurechnungszeit ab 2008 Erstantrag Reha, obwohl noch bis 2013 Pflichbeiträge bezahlt wurden die über dem EP-Wert der Zurechnungszeit liegen.Hat jemand eine Lösung? Antwort DRV dafür erhalten Sie ja die Zurechnungszeiten, das ist schön aber bis ich in RAR gehe werd ich jeden Monat um die höher bezahlten EP-Punkte besch.... Danke für hilfreiche Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2013 | 10:32

Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind Entgeltpunkte nur für die Beitrags- und Anrechnungszeiten zu ermitteln, die vor dem Eintritt der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung liegen.

Die in der Zeit von 2008 bis 2013 erarbeiteten Beitragszeiten können aufgrund gesetzlicher Regelung erst bei einem späteren Leistungsfall (volle Erwerbsminderung, Alter, Tod) berücksichtigt werden.

4 Antworten

Schadeam 02.12.2013 | 19:18
Die Beiträge nach Eintritt der Teil EM wirken sich beim nächsten Leistungsfall (volle EM, Alter oder Tod) aus - das entspricht m.E. Dem Versicherungsprinzip. Kämen Sie bei der Alianz oder irgendeiner Versicherung auf die Idee, dass sich Beiträge, die Sie 2012 zahlen, auf eine Leistung, deren Grund 2008 entstanden ist, leistungssteigernd auswirken?
tarif1947am 02.12.2013 | 20:39
Hallo Schade, das ist nicht der Punkt.Es wurden durchgehend seit 2008 bis 2013 Pflichtbeiträge bezahlt, durch ein Arbeitsverhältnis dass seit 33Jahren bestand und die Beiträge ergeben höhere EP-Punkte als die Zurechnungszeiten. Über eine hilfreiche Information würde ich mich freuen
Feliam 03.12.2013 | 09:09
Wie Schade schon zutreffend festgestellt hat - die Nichtberücksichtigung der nach dem Leistungsfall gezahlten Beiträge entspricht der gesetzlichen Regelung. Eine andere Lösung gibt es nicht. Evtl. wäre es, wenn Sie den 2008 gestellten Antrag nicht bis vor das Sozialgericht durchgefochten hätten, sondern einfach 2013 oder später einen neuen Antrag gestellt hätten, zur Feststellung eines späteren Leistungsfalls gekommen.
=//=am 03.12.2013 | 10:02
Man kann sich halt nicht immer alles nach seinem Wunschdenken aussuchen. Gesetz ist Gesetz und es geht zitausend Anderen genauso. Aber die Beiträge sind ja nicht verloren und werden bei der nächsten Rente (vermutlich Altersrente) berücksichtigt. Wenn vor der Regelaltersgrenze z.B. die teilweise in eine volle EM-Rente mit einem neuen Leistungsfall umgewandelt wird, werden die Zeiten ab 2008 ebenfalls berücksichtigt.
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