Hallo Slawutitsch,
während des Bezuges von Arbeitslosengeld werden Pflichtbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt.
Sofern Sie keine Leistungen beziehen, kann ggf. geprüft werden, ob eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
Pflichtbeiträge können grds. nur aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (ggf. auf Antrag) oder aufgrund eines Sozialleistungsbezuges oder für Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten gezahlt werden. In Ihrem Fall wäre daher eventuell die Zahlung freiwilliger Beiträge möglich. Hier haben Sie die Wahl zwischen dem mtl. Mindestbeitrag i.H.v.79,60 Euro oder dem mtl. Höchstbeitrag i.H.v.1.074,60 Euro.
Bei der Zahlung von 12 x 79,60 Euro würde sich die mtl. Rente um max. 4,23 Euro (brutto) erhöhen.
Bei der Zahlung von 12 x 1.074,60 Euro ergäbe sich eine max. Erhöhung der mtl. Rente i.H.v. 57,08 Euro (brutto).