Die Ausführungen von "Tschacka" und "..." sind zutreffend.
Ergänzend hierzu möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich auch Pflichtbeiträge während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente nicht erhöhend auf eine spätere Altersrente auswirken würden, wenn ihre Bewertung nicht höher wäre als die der zeitgleichen Zurechnungszeit.
Wichtig für Sie ist auf jeden Fall, dass eine spätere Altersrente auf Grund des Besitzschutzes mindestens so hoch wäre wie Ihre Erwerbsminderungsrente.
Da die Rentenberechnung sehr komplex und schwierig ist, empfehle ich Ihnen, sich wegen detaillierter Auskünfte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zu wenden.