Hallo Weltweit,
Pflichtbeiträge, die als Zeiten der Berufsausbildung gekennzeichnet sind, erhalten eine besondere Bewertung. Einerseits erfolgt die Berechnung mit den der Beitragsentrichtung zugrundeliegenden Entgelten. Als Vergleichswert dient die Berechnung mit der Zeit als beitragsfreie Zeit. Der günstigere Wert geht letztendlich in die Rentenberechung ein. Damit sollte sichergestellt sein, dass sich die Kennzeichnung als Pflichtbeiträge während beruflicher Ausbildung nicht negativ auswirkt.