Hallo zusammen !
Ich habe von 1978 bis 1979 12 Monate die Meisterschule besucht. Diese Fortbildung, wurde von dem Arbeitsamt gefördert. In der Rentenauskunft, sind auch die Pflichtbeiträge vom Arbeitsamt aufgeführt.
Bis so 2014 war auch alles akzeptiert. Seit es die Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gibt, verlangt die Rentenversicherung, den Bewilligungsbescheid von 1978, wo ersichtlich ist, dass die Leistung gewährt wurde, für eine Fortbildung. Begründung, das Gesetz hätte sich geändert, weil es sich ja auch um Arbeitslosenhilfe handeln könnte. Und Arbeitslosenhilfe, würde nicht angerechnet.
Ich kann dagegen halten, dass die Leistung und die Pflichtbeiträge, kein Arbeitslosengeld sein kann, weil viel zu hoch genau, 92,3% vom Durchschnitt der letzten 12 Monate des Bruttolohns
Des weiteren, stimmen die Zeiten der Pflichtbeiträge exakt mit der Schulzeit und der anschliessenden Schweissfachmann Ausbildung überein.
Kein Arbeitslosengeld wird genau nach diesen Zeiten bezahlt.
Und, aus meinem Arbeitszeugniss geht hervor, dass ich selbst gekündigt habe, hätte also ein Sperrfrist bekommen, bevor ich Arbeitslosengeld erhalten hätte.
Mir fehlen deshalb halt 6 Monate, ich bin aus allen Wolken gefallen !!!
Das Arbeitsamt hat gar nichts mehr und die Krankenkasse hat zwar die Belege, dort seht aber auch nicht für was die Leistung war, ganz Schlimm !!!
Gr. Louis53