ich bin Handwerksmeister und habe vor ca. 4 Jahren ein Handwerksunternehmen (GmbH & Co. KG) übernommen. Mein Steuerberater sagte mir damals, ich sei nicht rentenversicherungspflichtig. Ich habe also auch keine Beiträge eingezahlt. Die Pflichtbeitragszeiten für Handwerker sind auch noch nicht erfüllt. Meiner eigenen jetzigen Einschätzung nach, war und bin ich rentenversicherungspflichtig. Ich werde mich in Kürze mit der RV in verbindung setzen. Muß ich damit rechnen, Beiträge nachzahlen zu müssen? Wenn ja, gibt es eine Obergrenze?
Danke im voraus für die Antwort
06.05.2011, 15:00
von
-_-
Zitiert von: Micha
Muß ich damit rechnen, Beiträge nachzahlen zu müssen? Wenn ja, gibt es eine Obergrenze?
Fragen Sie niemals den Steuerberater nach Themen zur Rentenversicherung. Jahrelange Erfahrungen haben mich gelehrt dass diese hierzu keine Ahnung haben und immer wieder falsche Auskünfte geben.
09.05.2011, 10:31
Experten-Antwort
Die Beantwortung der Frage ist leider nicht so ohne Weiteres möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.