Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Anrechnung von Krankengeldzahlung als Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung.
Da es bei mir eventuell auf die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hinausläuft, möchte ich wissen, was genau der Passus bedeutet, dass "im letzten Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden haben muss".
Ich habe in dem Jahr vor Beginn meiner Krankengeldzahlung durch einen Jobwechsel eine Lücke von 6 Wochen, in der ich keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt habe, da ich von einem 450€ Job in einen sozialversicherungspflichtigen Job gewechselt habe und somit zwischendurch kein ALG beziehen konnte. Somit war ich nicht komplett ein Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung versicherungspflichtig bzgl. der Rentenversicherung.
Werden dann meine Rentenversicherungsbeiträge, die ich durch das Krankengeld geleistet habe, überhaupt berücksichtigt?