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Pflichtbeiträge vs Berufsausbildung?

von Hans14.02.2008 | 15:57
1367 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen! Hier die RV-Vita: 04.81 - 09.85 Schulausbildung 10.85 - 04.88 Pflichtbeiträge 04.88 - 06.89 Wehrdienst Pflichtbeiträge 07.89 - 09.89 Pflichtbeiträge 10.89 - 06.04 Hochschule ... Die Fragen: In der Zeit 10.85 bis 14.01.88 wurde eine Berufsausbildung mit IHK-Abschluss absolviert. 1. Muss die DRV über diesen Umstand informiert werden? 2. Ist dies positiv oder negativ für das Rentenkonto bzw. mich? Vielen Dank im Voraus!

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.02.2008 | 16:22

Die Antworten:

1. Ja

2. positiv

Moderatoren-Antwortam 14.02.2008 | 16:28

Gern geschehen.

7 Antworten

Hansam 14.02.2008 | 16:24
Äh - schneller geht´s nicht? Super! Vielen Dank für die Antwort! Da hat ja das Tippen meiner Frage länger gedauert.... :-D
Schwarzwälderam 14.02.2008 | 17:23
Durch die kurze Antwort des Experten sollte aber nicht der Eindruck entstehen das sich eine Lehrzeit immer positiv auf das Rentenkonto auswirkt. Dem ist nämlich nicht so. Im vorliegenden Fall kann das durchaus der Fall sein aber ich habe schon einige Fälle in der Beratung gehabt wo sich die Rente auch verschlechtert hat durch die Anerkennung als Lehrzeit.
Karl-Heinricham 15.02.2008 | 07:10
Es geht nicht um die vom Lehrlingsentgelt gezahlten Beiträge. Es geht vielmehr darum, dass die als Ausbildung gekennzeichneten Zeiten ja nicht nur höher bewertet werden, sondern auch als beitragsgeminderte Zeiten gelten § 54 Abs. 3 SGB VI, was sich in der Rentenberechnung auswirkt.
Schiko..am 15.02.2008 | 06:39
Kann ich nicht verstehen, wies sie das meinen herr schwarzwälder. Auch in der lehrzeit wird sozialversicherungs- pflichtiger lohn bezahlt, somit werden auch beiträge in die rentenkasse abgeführt. Dies kann doch nur positiv für die spätere rente sein. Könnten sie nicht für uns alle hier ein gegenbeispiel darstellen. Vielen, herzlichen dank hierfür. Mit freundlichen Grüßen.
Happyam 15.02.2008 | 07:49
Hallo Schiko, wenn ein/eine Versicherter/Versicherte mind. 35 Versicherungsjahre hat, gibt es in einigen Fällen eine maschinelle Höherbewertung von bestimmten Zeiten. Nehmen wir mal an, das ist bisher in einem Fall so gewesen und es ergab sich eine kleine Höherbewertung der EP'e. Durch kennzeichnung der Lehrzeit, wird dieser Wert jedoch manchmal gemndert, da die "Mindestentgeltpunkte" für 35 Versicherungsjahre nun erreicht sind. Somit sind die urspünglich (maschinell) dazugerechneten EG'e wieder weg. Das kann bedeuten, dass durch die Lehre zwar ein paar Euro dazu kommen, aber durch die Begrenzung der Mindestentgeltpunkte ein höherer Verlust eintritt. §262 SGB VI War das einigermassen verständlich??? Gruß Happy
Schiko.am 15.02.2008 | 13:48
Prima erklärung- so geht es doch auch-, vielen dank. MfG.
Schwarzwälderam 18.02.2008 | 08:26
Ich war leider übers WE weg und konnte daher nicht antworten. Aber es wurde ja schon eine (von vielen) Möglichkeiten genannt. Auch in der Gesamtleistungsbewertung kann sich ein anderer, schlechterer Wert ergeben durch die Veränderung des Verhältnisses vollwertige und nicht vollwertige Pflichtbeiträge. Da das aber zu kompliziert ist habe ich bewusst auf ein konkretes Beispiel verzichtet.
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