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Experten-Antwort

Pflichtbeitrag - Gesetzliche EU Land Rente und Deutsche Rente

von Sven10.01.2012 | 22:46
1452 Ansichten
3 Antworten

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Habe in Irland 2 Jahre gearbeitet und Pflichtbeitraege gezahlt. Werden diese Plichtbeitreage auch als Pflichbeitragszeit in Deutschland anerkannt oder nur als Anrechungszeiten? Hintergrund: Ich moechte gesetzliche Altersrente in Deutschland und Irland beziehen. Bin 40 Jahre alt und habe bisher in Deutschland 20 Jahre gearbeitet. Ich habe genug Zeiten schon erreicht (mit deutschen Anrechnungszeiten) um in Irland eine Altersrente zu beziehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen um einen Anspruch auf deutsche Altersrente.

Da für Sie als Deutscher aufgrund Ihrer Beschäftigung in Irland die europäischen Verordnungen gelten, hat der deutsche Rentenversicherungsträger unter Beachtung dieser Verordnungen mitgliedstaatliche Versicherungszeiten ohne Infragestellung ihrer Qualität für den Anspruchserwerb zu berücksichtigen. Es kommt also zunächst darauf an, ob der irische Versicherungsträger die von Ihnen genannten Zeiten als Versicherungszeiten für den Leistungsfall des Alters bescheinigt.

Soweit in Deutschland für den Anspruchserwerb besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung) verlangt werden, werden hier nur Zeiten berücksichtigt, die bei Anwendung der Sachverhaltsgleichstellung diesen besonderen Anforderungen entsprechen.

Wenn Sie bereits 20 Jahre in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente auf jeden Fall erfüllt. Ob Sie die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen bzw. besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen für weitere Altersrenten erfüllt haben, kann mangels Kenntnis Ihres gesamten Versicherungslebens nicht beurteilt werden.

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2 Antworten

Fleißigam 11.01.2012 | 09:10
Nicht schlecht, erst 40 Jahre alt und schon Altersrentenanspruch in Irland. Kein Wunder sind die pleite ;-)
Schadeam 11.01.2012 | 09:23
......aber aus 2 Jahren irischen Beiträgen wird auch sicher kein Maxi Rentenanspruch bestehen. Aber das sollen doch die Kollegen in Irland beauskunften. Pflichtbeiträge in einem anderen EU Staat zählen auch in D als Pflichtbeiträge. Aber das spielt aus deutscher Sicht momentan eh keine Rolle: ob 20 oder 22 Jahre ist so gesehen eigentlich egal. In D gibts mit 40 auf jeden Fall keine Altersrente!
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