Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mit einem Fall konfrontiert, bei dem sich eine Mitarbeiterin in der Wiedereingliederung für einen Tag krank gemeldet hat, aber dann ohne weitere Informationen weitere Tage dem Dienst fern geblieben ist. Sie können sich sicher vorstellen, dass hier nun die Kollegen und Vorgesetzten etwas verärgert sind.
Es stellt sich daher die Frage, welche Pflichten ein Arbeitnehmer hat, wenn er in der Wiedereingliederung krank wird? Allein die Mitteilung, dass man wegen Schmerzen für einen Tag nicht kommen kann, ist doch kein Freibrief ohne weitere Informationen einfach weitere Tage dem Dienst fernzubleiben?
Stellt ein solches Verhalten ein Grund für eine Abmahnung dar? Gibt es für diesen Fall arbeitsrechtliche Möglichkeiten oder Schritte, die von Seiten des Arbeitgebers bzw. der Vorgesetzten eingeleitet werden sollten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar