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Experten-Antwort

Pflichtversichert + freiwillige Beiträge ab 1.7.2014 möglich?

von Wiebke Lorenzen29.06.2014 | 09:17
1179 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich würde gern wissen, ob freiwillige Beiträge zusätzlich zu Pflichtbeiträgen ab dem 1.7.2014 möglich sind. Bisher war das ja nicht möglich. Mit Dank für eine Antwort Lor

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 7 Abs. 1 SGB VI können sich diejenigen freiwillig versichern, die nicht versicherungspflichtig sind. Dies hat sich auch durch die Neuregelungen nicht geändert.

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9 Antworten

1954eram 29.06.2014 | 09:35
warum sollte das jetzt möglich sein, davon war doch nie die Rede.
Wiebke Lorenzenam 29.06.2014 | 10:02
Es wurde kürzlich in einem Artikel der Berliner Tagespresse erwähnt, dass Beides parallel zukünftig möglich sein soll. Ich warte mal die Antwort eines Experten ab...
KSCam 29.06.2014 | 10:07
Davon steht meines Wissens nichts im neuen Gesetz. Also ist es nach wie vor nicht möglich. Für wen wäre sowas eigentlich wichtig? Pflichtversichert bis ich eh und durch 1000 € freiwillige Beiträge steigere ich die spätere Rente um nicht mal 5 € - das würde doch keiner machen.
Mitleseram 29.06.2014 | 13:35
Nachdem die Regierung beim "rollierenden Stichtag" für die abschlagsfreie Rente ab 63 parallel zu Zeiten der Arbeitslosigkeit gezahlte freiwillige Beiträge in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn ausdrücklich nicht "mehr" mitzählt, ist die Frage eigentlich gar nicht so dumm...oder hat die Regierung selbst da etwas durcheinander gebracht?
KSCam 29.06.2014 | 14:46
Da ist aber von Anrechnungszeiten und nicht von Pflichtbeiträgen die Rede. Während des ALG Bezuges ist man pflichtversichert und damit nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Ist man nach Ablauf des ALG noch weiter arbeitsloa gemeldet, entstehen Anrechnungszeiten. Und neben einer Anrechnungszeit kann man grundsätzlich freiwillige Beiträge zahlen. Ein ganz kleiner Unterschied. :) Demzufolge kann jemand nach Ablauf des ALG auch kurz vor 63 noch freiwillig zahlen um die 45 Jahre voll zu bekommen; er darf sich dann nur nicht weiter arbeitslos melden.
Knut Rassmussenam 30.06.2014 | 08:28
Diese mal geplante Möglichkeit, Zusatzbeiträge einzuführen, die alleine der Arbeitgeber trägt, wurde nicht in das neue Gesetz übernommen. Das war ebenso wie die Zuschussrente Teil des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes, das kam aber nicht über den Entwurfsstatus hinaus.
Wiebke Lorenzenam 30.06.2014 | 17:10
Ich danke für die Antwort des Experten. Der Journalist oder die Journalistin hatte die Möglichkeit ausdrücklich als eine weitere positive Neuerung erwähnt. Dann war die Recherche falsch. Merci nochmal für die Auskunft.
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