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Experten-Antwort

Pflichtversichert wg. kurzfristig weniger Einkommen

von Tehol Beddict14.11.2013 | 09:45
1257 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, ich bin auf folgenden Beitrag gestoßen und hätte eine Frage dazu: Beispiel 1: Kurzfristig weniger Einkommen Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Kurz zum Hintergrund: Aufgrund meines Fernstudiums (finale Runde) möchte ich für 3 Monate meine Arbeitszeit reduzieren (4-Tage-Woche). Ich bin derzeit vollbeschäftigt und privat versichert. Durch die Reduktion der Arbeitszeit würde ich aber für diese 3 Monate unter die Versicherungspflichtgrenze kommen, aufs das ganze Kalenderjahr Jahr gerechnet aber nicht. So wie ich den Artikel jetzt verstanden habe, würde ich schon im ersten Monat der Arbeitszeitreduzierung gesetzlich pflichtversichert sein und zwar für das gesamte Kalenderjahr, auch wenn ich voraussichtlich ein Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze hätte. Ist das so korrekt und was müsste ich tun, damit ich weiterhin privat versichert sein kann? Viele Grüße und besten Dank im Voraus TB

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2013 | 13:31

Hinsichtlich der Frage, ob Versicherungspflicht eintritt, ist eine kalenderjährliche Vorausschau vom Arbeitgeber zu machen. Sofern Sie also auch bei einer 3-monatigen Reduzierung vorausschauend die JAV bezogen auf ein Kalenderjahr überschreiten, werden Sie nicht versicherungspflichtig.

Hier sollten Sie sich ggf. noch genauer beraten lassen und von einer gesetzlichen Krankenkasse (hier vorzugsweise Ihre zuletzt zuständige gesetzliche KK) prüfen lassen, ab welchem Reduzierungsgrad eine Versicherungspflicht eintritt. Ggf. kann auch Ihr Arbeitgeber eine enstpechende Prüfung/Berechnung vornehmen, da ihm die zu erwartenden Entgelte bekannt sein dürften.

2 Antworten

Schadeam 14.11.2013 | 13:19
Diese Frage sollten Sie der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Da sind Sie im Rentenforum tendetiell falsch.
Tehol Beddictam 14.11.2013 | 15:36
Vielen Dank für die Antwort. Dann ist das Beispiel 1 auf Ihrer Seite wohl nicht ganz korrekt.
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