Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHinsichtlich der Frage, ob Versicherungspflicht eintritt, ist eine kalenderjährliche Vorausschau vom Arbeitgeber zu machen. Sofern Sie also auch bei einer 3-monatigen Reduzierung vorausschauend die JAV bezogen auf ein Kalenderjahr überschreiten, werden Sie nicht versicherungspflichtig.
Hier sollten Sie sich ggf. noch genauer beraten lassen und von einer gesetzlichen Krankenkasse (hier vorzugsweise Ihre zuletzt zuständige gesetzliche KK) prüfen lassen, ab welchem Reduzierungsgrad eine Versicherungspflicht eintritt. Ggf. kann auch Ihr Arbeitgeber eine enstpechende Prüfung/Berechnung vornehmen, da ihm die zu erwartenden Entgelte bekannt sein dürften.
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