Ergotherapeuten, die Patienten überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach § 2 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtig. Von dieser Versicherungspflicht können Sie sich nicht befreien lassen. Auch mit einer Änderung der Rechtsform (GmbH) dürfte sich aus meiner Sicht die Versicherungspflicht nicht vermeiden lassen.