Ich bin derzeit als Selbständiger mit einem Auftraggeber kraft Gesetz pflichtversichert, überlege mir jedoch mich eventuell ebenfalls auf Antrag pflichtzuversichern. Wie lange kann ich diesen Antrag stellen?
5 Jahre nach Aufnahme der Selbständigkeit oder 5 Jahre nach Wegfall der Pflichtversicherung kraft Gesetz?
29.01.2008, 22:48
von
Simon
30.01.2008, 08:08
Experten-Antwort
Die Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige kann innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bzw. 5 Jahre nach dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Versicherungspflicht auf Antrag nicht selber beendet werden kann, sondern wegfällt, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen (z.B. Aufgabe der selbständigen Tätigkeit).