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Experten-Antwort

Pflichtversicherung auf Antrag oder freiwillige Beiträge

von C. Böttcher26.01.2017 | 09:38
1107 Ansichten
4 Antworten

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Ein Herr hat sich kurz vor Rente mit einer beratenden Tätigkeit selbständig gemacht. Sein Ziel sind mehrere Auftraggeber, die er jedoch (noch) nicht hat und Einnahmen von ca. 1000 Euro mtl. Er möchte gerne weiterhin Beträge einzahlen. Soll er eine Statusfeststellung machen? Wenn er versicherungsfrei ist, könnte er doch zwischen VSPF auf Antrag oder freiwillige Beiträge wählen, oder? Was ist in diesem Fall günstiger für ihn? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor über eine Pflichtversicherung auf Antrag oder freiwillige Versicherung nachgedacht wird, sollte von der Rentenversicherung geprüft werden, ob in der ausgeübten Selbständigkeit nicht Versicherungspflicht kraft Gesetz vorliegt (§2 S.1 Nr.9 SGB VI). Dies kann mit dem Formular V0023 (Zugriff über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung) erfolgen. Ist er sich bezüglich des Status unsicher (abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder Selbständigkeit?) kann man über die Deutsche Rentenversicherung Bund das Statusfeststellungsverfahren (Formular V0027) einleiten.

Sollte keine Versicherungspflicht kraft Gesetz vorliegen, empfehle ich dringend ein persönliches Beratungsgespräch beim Rententräger. Das Thema ist recht komplex, beinhaltet eventuell zu beachtende Übergangsregelungen (z.B. § 241 Abs.2 SGB VI), welche ein individuelles Gespräch sinnvoll erscheinen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ranschidam 26.01.2017 | 12:37
Ja sage mal.... sind Sie bei der DRV noch in der Ausbildung und brauchen Sie das Forum um Ihre Hausaufgaben zu machen? Falls ja.... es ist nicht verboten in den RAA zu lesen... da bleibt das Erlernte auch länger im Hirnschmalz. Falls kein Azubi..... ja - kann er machen / kann beides wählen. VSPF auf Antrag = unwiderruflich bis zum Ende der Selbst. / EM-Schutz /förderberechtigt AV Frw. B. = kein EM-Schutz, kann jederzeit beendet werden
C. Böttcheram 26.01.2017 | 14:27
@ Ranschid...ja, so was Ähnliches. :-) :-) Trotzdem recht herzlichen Dank für die Antworten.
C. Böttcheram 26.01.2017 | 14:27
@ Ranschid...ja, so was Ähnliches. :-) :-) Trotzdem recht herzlichen Dank für die Antworten.
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