Bevor über eine Pflichtversicherung auf Antrag oder freiwillige Versicherung nachgedacht wird, sollte von der Rentenversicherung geprüft werden, ob in der ausgeübten Selbständigkeit nicht Versicherungspflicht kraft Gesetz vorliegt (§2 S.1 Nr.9 SGB VI). Dies kann mit dem Formular V0023 (Zugriff über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung) erfolgen. Ist er sich bezüglich des Status unsicher (abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder Selbständigkeit?) kann man über die Deutsche Rentenversicherung Bund das Statusfeststellungsverfahren (Formular V0027) einleiten.
Sollte keine Versicherungspflicht kraft Gesetz vorliegen, empfehle ich dringend ein persönliches Beratungsgespräch beim Rententräger. Das Thema ist recht komplex, beinhaltet eventuell zu beachtende Übergangsregelungen (z.B. § 241 Abs.2 SGB VI), welche ein individuelles Gespräch sinnvoll erscheinen lassen.