Ein Existenzgründer mit (aktuell) nur einem Auftraggeber und ohne Angestellte kann sich ja für 3 Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich in dieser Zeit ggf. freiwillig versichern.
Nach Ablauf dieser Zeit muss meinen Informationen nach erneut geprüft werden, ob nun eine Form der Selbständigkeit vorliegt, die keine Versicherungspflicht begründet.
Sollte dann Versicherungspflicht bestehen, muss sich der Selbständige pflichtversichern.
Frage: Fällt diese Pflichtversicherung dann wieder weg, wenn beispielsweise erst nach 5 Jahren die Kriterien für die Versicherungsfreiheit vorliegen?
Ferner gibt es die Alternative sich zunächst zum halben Regelbeitrag und dann zum Regelbeitrag auf Antrag pflichtzuversichern.
Diese Pflichtversicherung besteht dann jedoch ggf. bis zum Erreichen der Rentenaltersgrenze und ist auch nach Wegfall der Kriterien, die eigentlich für eine Pflichtversicherung angelegt werden, nicht wieder einstellbar.
Gibt es für Selbständige keine Möglichkeit sich bis zum Wegfall der Pflichtversicherungsgründe pflichtzuversichern und erst bei Vorliegen der Kriterien für eine Versicherungsfreiheit entweder in eine freiwillige Versicherung zu wechseln oder aber die Versicherungszahlungen einzustellen?